Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Solidaritätszuschlag: Warum und von wem er weiterhin bezahlt werden muss
Neustadt a. d. W. (ots) - Seit 2021 zahlen, abgesehen von Körperschaften und Kapitalanlegern, nur noch Besserverdienende den Solidaritätszuschlag. Daran wird sich vorerst auch nichts ändern: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass keine Zweifel an der Vermassungsmäßigkeit der Soli-Erhebung bestehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die Hintergründe, was das für den sogenannten Vorläufigkeitsvermerk in der Steuererklärung bedeutet und für wen der Solidaritätszuschlag weiterhin fällig wird. Höhe des Solidaritätszuschlags ...