Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Erpressung mit Nacktfotos: Warnung vor "Sextortion"
Lüdenscheid (ots)
Ein Lüdenscheider erstattete gestern Strafanzeige bei der Polizei wegen eines so genannten "Sextortion" Falles. Er war kurz zuvor über einen Messengerdienst von einer vermeintlichen Frau angeschrieben worden. Im Verlaufe des Chats zeigte er sich freizügig und verschickte intime Bilder. Was dann folgte waren Geld-Forderungen. Andernfalls werde man die soeben erlangten Aufnahmen verbreiten. Der Lüdenscheider zahlte. Als weitere Forderungen folgten, ging er zur Polizei und erstattete Anzeige. Nun wird wegen Erpressung ermittelt.
Die Polizei warnt: Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen von sich. Nehmen Sie in sozialen Netzwerken keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen an. Prüfen Sie regelmäßig die Sicherheitseinstellungen ihres Accounts und ihres Computers. Seien Sie generell zurückhaltend mit der Preisgabe von persönlichen Informationen und stimmen Sie keinen intimen Handlungen in Video-Chats zu, wenn Sie die Person erst gerade kennengelernt haben. Sollten Sie Opfer geworden sein, erstatten Sie Strafanzeige. Überweisen Sie grundsätzlich kein Geld, denn die Erpressung endet selten mit der ersten Zahlung. (dill)
Vorsicht bei der Schnäppchenjagd auf Online-"Flohmärkten". Am Mittwoch erstattete ein 59-jähriger Lüdenscheider bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs. Er wollte online einen gebrauchten Mini Disc Rekorder kaufen und überwies das Geld per PayPal. Kurz nach der Überweisung bekam er einen Hinweis der Handelsplattform, dass das Konto seiner Verkäuferin wegen verdächtiger Vorgänge gesperrt worden sei. Erst jetzt bemerkte er, dass seine Überweisung an eine ganz andere Person gegangen war. Die Verkäuferin reagierte nicht mehr auf seine Nachfragen. Er geht davon aus, dass sein Geld weg ist. Die Polizei mahnt immer wieder zur Vorsicht. Auf den einschlägigen Verkaufsportalen sind viele Betrüger unterwegs. Am besten ist eine persönliche Waren-Übergabe: Artikel gegen Geld. So kann ein Käufer die Ware prüfen und der Verkäufer bekommt sein Geld. Bietet die Online-Plattform eine Zahlungsabwicklung an, so sollte diese auch genutzt werden. So erhält keiner der Geschäftspartner die Daten des anderen und das Geld wird erst dann freigegeben, wenn der Verkäufer sein Okay gibt. Wer auf Zahlungsdienstleister wie PayPal zurückgreift, der sollte auf die "Familie- und Freunde"-Funktion verzichten. (cris)
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