POL-GF: Wenn die Warnung zur Falle wird
LK Gifhorn (ots)
Onlinebanking und Zahlungsdienstleister wie Klarna oder PayPal erleichtern den Alltag erheblich und werden von einer Vielzahl von Menschen genutzt. Dass sich Betrüger dies zunutze machen, ist nicht neu. Ein aktueller Fall aus dem Landkreis Gifhorn zeigt jedoch, wie schnell ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen kann.
Am Ende des Monats März klingelte das Mobiltelefon eines 62-Jährigen aus dem Landkreis Gifhorn. Er nahm den Anruf entgegen. Eine Bandansage teilte ihm mit, dass PayPal eine verdächtige Zahlung gestoppt habe und ein Mitarbeiter weitere Details nennen könne. Der Mann ließ sich verbinden, woraufhin sich ein angeblicher Mitarbeiter meldete und erklärte, es habe einen unbefugten Zugriff auf das PayPal-Konto gegeben. Demnach sei über eine IP-Adresse aus Mexiko auf das Konto zugegriffen worden.
Der Täter gab weiter an, dass durch die Verknüpfung des PayPal-Kontos mit dem Bankkonto nun auch Zugriff auf die dort befindlichen Gelder bestehe. Um das Geld zu "sichern", wurde der 62-Jährige aufgefordert, seine Ersparnisse schnellstmöglich auf sogenannte Kryptobörsen zu überweisen. Zusätzlich sollte er eine App herunterladen, über die ihn der angebliche Mitarbeiter bei den weiteren Schritten unterstützen könne. In der Folge überwies der Mann einen fünfstelligen Betrag auf verschiedene Plattformen.
Über mehrere Tage hinweg wurde der 62-Jährige wiederholt von dem angeblichen Mitarbeiter kontaktiert und zu weiteren Transaktionen aufgefordert. Erst im Verlauf kamen ihm Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Über seine Hausbank konnten schließlich Teilbeträge - in einem Fall mehr als 15.000 Euro - zurückgebucht werden. Am 08.04.2026 erstattete der Mann Strafanzeige bei der Polizei. Während der Telefonate bauten die Täter gezielt Druck auf und versetzten den Geschädigten durch geschickte Gesprächsführung in eine Stresssituation. Dies ist ein typisches Vorgehen bei derartigen Betrugsdelikten: Durch das Erzeugen von Zeitdruck und Angst soll verhindert werden, dass die Betroffenen Rücksprache mit Dritten halten oder die Angaben überprüfen.
In dem vorliegenden Fall nutzten die Täter eine automatisierte Bandansage in Kombination mit einem angeblichen Support-Mitarbeiter, um Vertrauen zu erwecken. Ziel ist es, die Opfer zur eigenständigen Durchführung von Überweisungen - häufig in schwer nachverfolgbare Bereiche wie Kryptowährungen - zu bewegen. Einmal getätigte Transaktionen lassen sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Die Polizei rät daher, bei unerwarteten Anrufen von vermeintlichen Bank- oder Zahlungsdienstleistern grundsätzlich misstrauisch zu sein und solche Gespräche umgehend zu beenden. Betroffene sollten den Anbieter ausschließlich über offizielle Rufnummern kontaktieren und keine sensiblen Daten preisgeben oder Transaktionen auf Aufforderung Dritter durchführen. Zudem wird dringend davon abgeraten, Programme oder Apps auf Anweisung unbekannter Personen zu installieren. Im Zweifel sollten Vertrauenspersonen hinzugezogen oder die Hausbank beziehungsweise die Polizei kontaktiert werden. Die Polizei weist darauf hin, dass seriöse Unternehmen wie PayPal ihre Kunden nicht telefonisch zur Durchführung von Überweisungen oder zur Installation von Software auffordern.
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