Urteil: Preisnachlass bei zu "altem" Jahreswagen
München (ots) - Wer ein gebrauchtes Fahrzeug als "Jahreswagen" kauft, obwohl es zum Zeitpunkt der Erstzulassung bereits länger als ein Jahr auf Halde stand, hat Recht, vom Händler einen Preisnachlass zu verlangen. Nach allgemeinem Verständnis handelt es sich bei einem Jahreswagen um einen Neuwagen, der vom Erstbesitzer längstens ein Jahr gefahren wird. Dabei darf die Frist zwischen Herstellungsdatum und ...