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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau

POL-WE: Mit PayPal überweisen - aber richtig!

Friedberg (ots)

Mittelhessen: Weihnachten steht vor der Tür und somit herrscht Hochsaison beim Einkaufen von Weihnachtsgeschenken. Der Onlinehandel gewinnt dabei nicht zuletzt durch die Pandemie zunehmend an Bedeutung, was wiederum oftmals mit elektronischen Bezahlvorgängen verknüpft ist. Paypal gilt als seriöse Variante für den Zahlungsverkehr. Der Datenschutz und der Käuferschutz sind die wesentlichen Punkte, die eine Nutzung des als sicher geltenden Zahlungsdienstleisters von einer normalen Überweisung unterscheiden. Nur ist dabei die richtige Benutzung entscheidend. In Mittelhessen gibt es Fälle von Betrugsanzeigen, obwohl die Käufer bei Online-Einkäufen doch "sicher" mit Paypal bezahlten. Dies hat Ursachen, die oft vermeidbar sind.

Das Geschäftsmodell des Anbieters beinhaltet einen "Käuferschutz", so dass ein Käufer sein gezahltes Geld zurückerhält, wenn beispielsweise das Versenden der gekauften Ware ausbleibt. Dieser Käuferschutz kostet eine geringe Gebühr, die vom Verkäufer getragen wird. Zusätzlich bietet Paypal auch Überweisungen an, ohne dabei einen Käuferschutz zu nutzen. Somit entfällt auch die Gebühr dafür. Gedacht ist diese Option beispielsweise für Mitglieder einer Familie, die sich auf diesem Weg unkompliziert Geld überweisen können. Daher heißt diese Option auch "Familie und Freunde". Und dies sollten Nutzer wörtlich nehmen.

Wer das nicht weiß, kann auf Betrüger reinfallen. Denn was man den Betrügern lassen muss: sie erfinden immer wieder neue Maschen, um unrechtmäßig an fremdes Geld zu gelangen. So passierte es auch jüngst in der Wetterau: Eine 64-Jährige wollte für ihren Enkel eine Ritterburg kaufen und fand ein passendes Angebot bei ebay Kleinanzeigen. Sie überwies den Betrag von 100 Euro per Paypal. Auf Wunsch des Verkäufers nutzte sie dabei die Option "Familie und Freunde". Allerdings meldete sich der Verkäufer daraufhin nicht mehr, ein Paket erhielt die Seniorin ebenfalls nicht. Ähnlich erging es auch einem 17-jährigen Wetterauer, der nun aufgrund des fehlenden Käuferschutzes zusehen muss, wie er seine überwiesenen 105 Euro für Computerspielzubehör zurückbekommt. Auch er hatte die Option "Familie und Freunde" gewählt, ohne den Verkäufer tatsächlich persönlich zu erkennen.

Doch was ist nun der richtige Weg, um die Online-Weihnachtseinkäufe zu tätigen? Ulrich Kaiser, Beauftragter für den Bereich der "Cybercrimeprävention" im Polizeipräsidium Mittelhessen, fasst es zusammen: "Zahlungen per Paypal können grundsätzlich als sicher angesehen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch, sich mit den gängigen Betrugsmaschen auseinanderzusetzen. Die sind ganz einfach im Internet zu finden. Wer weiß, worauf er achten muss, macht es Betrügern deutlich schwerer. In Bezug auf Paypal sollte die Option "Familie und Freunde" wirklich nur dann genutzt werden, wenn eine persönliche Bekanntschaft vorliegt. Nur der Name und die E-Mail-Adresse eines Verkäufers reichen da nicht. Zusätzlich ist es immer sinnvoll, sich die AGB der Dienstleister durchzulesen, die genutzt werden. Bei Paypal sind beispielsweise keine Gutscheine vom Käuferschutz abgedeckt. So etwas steht im Kleingedruckten. Informieren Sie sich und beachten Sie die nachfolgenden Hinweise- dann gibt es beim Einkauf auch keine bösen Überraschungen".

   -	Sollten Sie Überweisung/ PayPal bevorzugen, dann bestimmen Sie 
die Bezahl- und Versandweise.
   -	PayPal "Familie und Freunde" ist kein sicheres Mittel bei 
Kleinanzeigenverkäufen mit unbekannten Personen. Hier gibt es keinen 
Schutz!
   -	Wenn per PayPal gezahlt wird, achten Sie darauf, dass 
Mailadresse und postalische Adresse aus der Zahlungsbestätigung mit 
den Kontaktdaten aus dem Mailverkehr übereinstimmen. Vorsicht bei 
Abweichungen. Ggf. wurde ein fremder Account missbraucht oder eine 
dritte Person betrogen.
   -	Wenn Ware verschickt werden soll, bestimmen Sie den Versandweg! 
Im Idealfall nachverfolgbar und passend versichert. Wenn vom Käufer 
z.B. "Päckchen" und "unversichert" gewünscht ist, informieren Sie 
sich vorab über Ihre Rechte und Pflichten (insbesondere 
zivilrechtlich) als Verkäufer.
   -	Versenden Sie die Ware erst, wenn Ihnen der Betrag sichtbar auf 
Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wurde.
   -	Bedenken Sie, dass Mails zu einem angeblichen Zahlungseingang 
auf Ihrem Paypal-Konto von Betrügern gefälscht werden können. Klicken
Sie in diesen E-Mails keine Links an, loggen Sie sich stattdessen wie
gewohnt in Ihren Paypal-Account ein und überprüfen Sie Ihre 
Zahlungseingänge.
   -	Überweisen Sie keine Gebühren an Transportdienstleister, die Sie
nicht selber ausgesucht haben.
   -	Vorsicht, wenn der Käufer um Zusendung an eine andere Adresse 
bittet.
   -	Übersenden Sie an unbekannte Personen keine sensiblen Daten 
(z.B. Personalausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen, Urkunden 
usw.). Seien Sie vorsichtig, wenn eine fremde Person Ihnen solche 
Dokumente als Echtheitsbeweis per Mail zusendet.

Hilfreiche Informationen zu Betrugsmaschen finden Sie unter www.polizei-beratung.de . Zudem steht für das Polizeipräsidium Mittelhessen Ulrich Kaiser im Bereich der Cybercrimeprävention gerne für Fragen zur Verfügung (E-Mail: praevention.ppmh@polizei.hessen.de oder Tel. 0641/7006-2942).

Yasmine Hirsch, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150

E-Mail: pressestelle-wetterau.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
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Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau, übermittelt durch news aktuell

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