POL-PPMZ: Verkehrskontrollen im Stadtgebiet: Schwerpunkt Ablenkung im Straßenverkehr
Mainz (ots)
Am Dienstag, dem 21.04.2026, richteten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Mainz 3 mehrere Kontrollstellen im gesamten Stadtgebiet ein.
Ziel der Maßnahmen war insbesondere die Kontrolle von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die während der Fahrt elektronische Geräte in vorschriftswidriger Weise nutzten. Der Fokus lag hierbei auf der Erkennung und Ahndung von Verstößen gegen das Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und vergleichbaren Geräten während der Fahrt.
Hintergrund des Einsatzes sind unter anderem gestiegene Zahlen der Verkehrsunfallstatistik, insbesondere im Hinblick auf Verkehrsunfalltote sowie verletzte Personen im Straßenverkehr. Die Ablenkung durch elektronische Geräte stellt hierbei eine wesentliche Unfallursache dar, deren Nachweis im Einzelfall jedoch häufig schwierig ist.
Neben der Ahndung festgestellter Verstöße wurde daher ein besonderes Augenmerk auf verkehrserzieherische Gespräche gelegt. Ziel war es, das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden für die Gefahren von Ablenkung im Straßenverkehr zu schärfen und so einen nachhaltigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt birgt erhebliche Risiken, insbesondere:
- eine deutlich verlängerte Reaktionszeit bei plötzlich auftretenden Verkehrssituationen, - das Übersehen von Verkehrszeichen, Ampeln oder anderen Verkehrsteilnehmenden, - das Abkommen von der Fahrspur infolge mangelnder Aufmerksamkeit, - eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen sowie Kollisionen im Kreuzungsbereich, - eine eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Fußgängern oder Radfahrern.
Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 53 Pkw sowie 69 Personen überprüft. Hierbei wurden 31 Verstöße gegen die unerlaubte Nutzung elektronischer Geräte festgestellt. In den anschließenden verkehrserzieherischen Gesprächen zeigte ein Großteil der Betroffenen Verständnis für die Kontrollmaßnahmen und deren Zielsetzung. 16 Betroffene räumten den Verstoß nicht ein und kündigten an, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Für die festgestellten Verstöße sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog in der Regel ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister vor. In Fällen, in denen durch die Nutzung des Mobiltelefons eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wurde, erhöht sich das Bußgeld entsprechend und kann zudem mit einem Fahrverbot geahndet werden.
Das Polizeipräsidium Mainz wird auch künftig entsprechende Kontrollmaßnahmen durchführen, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen.
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