Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Verurteilung im Beschleunigten Verfahren: gefälschtes Dokument bei Grenzkontrolle vorgezeigt
Offenburg (ots)
Am 23. September kontrollierte die Bundespolizei einen aus Frankreich kommenden Fernzug beim Sonderhalt im Bahnhof Kehl. Dabei wies sich eine ägyptische Staatsangehörige mit einem Foto einer spanischen Identitätskarte sowie dem Foto ihres ägyptischen Reisepasses aus. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich beim spanischen Dokument um eine Totalfälschungen handelte. Da sie keine weiteren Dokumente vorlegen konnte, bestand der Verdacht der Urkundenfälschung sowie der versuchten unerlaubten Einreise.
Da es sich um einen Sachverhalt mit klarer Beweislage handelte und die 29-jährige Beschuldigte nicht über einen gesicherten Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Die Frau wurde daraufhin am Mittwoch (24.09.) vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu 40 Tagessätzen verurteilt.
Die 29-Jährige wurde anschließend noch am selben Tag nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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