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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

BPOLI LUD: Gegen das Waffengesetz verstoßen

Görlitz, BAB 4 (ots)

Am Samstagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte in der Autobahnkontrollstelle einen niederländischen BMW, mit dem ein Aserbaidschaner (35) einreisen wollte. Der in den Niederlanden lebende Mann erklärte zunächst, dass er seinen Reisepass zu Hause vergessen habe. Daraufhin sahen sich die Beamten sein Fahrzeug und sein Gepäck etwas näher an. Tatsächlich fanden sie dabei das Dokument später in seinem Rucksack. Vorher jedoch wurden sie auf ein verbotenes Springmesser und ein verbotenes Reizstoffsprühgerät aufmerksam. In dem Zusammenhang kassierte der 35-Jährige eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Weil ihm der notwendige Aufenthaltstitel fehlte, folgte auch eine Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise. Bevor er in diesem Zusammenhang nach Polen zurückgewiesen wurde, war aber noch eine andere Angelegenheit zu klären. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ein Vollstreckungshaftbefehl ans Licht gekommen. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. ausgestellt, weil der Verurteilte auf einen Strafbefehl nicht reagiert hatte. Ausgerechnet dieser Strafbefehl (200,00 Euro Geldstrafe) war durch das Amtsgericht Weiden i.d.OPf. wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz erlassen worden. Immerhin ist die Strafe inzwischen beglichen worden.

Am Sonntagvormittag stoppten Bundesbereitschaftspolizisten auf der Görlitzer Stadtbrücke einen polnischen Mercedes. Bei der anschließenden Kontrolle fielen zunächst ein drogentypisches Glasröhrchen und ein Springmesser auf. Röhrchen und Messer hatte der polnische Kraftfahrer (36) in der Nähe des Armaturenbrettes bzw. der Mittelkonsole deponiert. In der Hosentasche des 36-Jährigen steckte zu diesem Zeitpunkt noch Cannabis (ca. 0,8 Gramm), während im Handschuhfach des Pkw eine geladene CO2-Pistole lag. Hinsichtlich des Cannabis räumte der spätere Beschuldigte ein, am Vorabend "etwas genommen zu haben". Ein positiv ausgefallener Drogenschnelltest bestätigte diese Aussage. Zu der Handfeuerwaffe fehlte ihm der Waffenschein. Der Verdacht des Verstoßes gegen das Konsumcannabis- und gegen das Waffengesetz wurden angezeigt. Eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kam später dazu. Eine hinzugerufene Streife des Polizeireviers Görlitz hatte herausgefunden, dass gegen den in Görlitz lebenden polnischen Staatsangehörigen ein Fahrverbot vorliegt.

Schließlich wurde in der vergangenen Nacht ein 33-jähriger Pole ebenfalls am Autobahngrenzübergang mit einem verbotenen Butterflymesser, einem verbotenen Pfefferspray als auch mit einer verbotenen Druckluftpistole ertappt. Während sich das Messer sowie die Waffe zum Zeitpunkt der Kontrolle im Handschuhfach befanden, wurde das Pfefferspray zuvor in einer Ablage der Fahrertür entdeckt. Die waffenrechtlich relevanten Dinge wurden von der Bundespolizei sichergestellt. Das Cannabis sowie die Drogenutensilien stellten die Landespolizisten sicher.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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