POL-KI: 260518.1 Kiel: Fahrzeugführer verunfallen in Folge von Betäubungsmittelkonsum
Kiel (ots)
Am vergangenen Wochenende ereigneten sich im Kieler Stadtgebiet zwei Unfälle, bei denen die Fahrzeugführer mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen.
Am Samstag, den 16.05.2026, gegen 11:00 Uhr sei ein 24-jähriger deutscher E-Scooterfahrer mit seinem Fahrzeug den Knooper Weg in Richtung Exerzierplatz gefahren. In Höhe der Straße Fleethörn sei er mit einem PKW kollidiert. Zunächst habe der E-Scooterfahrer über den Gehsteig zu flüchten versucht, wo er dann mit einem Fußgänger zusammengestoßen sei. Der Fußgänger sei dabei unverletzt geblieben.
Für die Beamten des 2. Polizeireviers erhärtete sich während der Unfallaufnahme der Verdacht, dass der 24-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Polizeiarzt entnahm ihm eine Blutprobe. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses berauschender Mittel und des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
Am Sonntagmorgen, gegen 08:40 Uhr, sei ein 25 Jahre alter rumänischer Fahrzeugführer eines BMW auf dem Skandinaviendamm in Höhe des Mettenhofzubringers von der Fahrbahn abgekommen und mit einer Ampelanlage kollidiert. Zuvor habe er den Skandinaviendamm aus Richtung Melsdorf kommend stadteinwärts befahren. Sowohl an dem PKW als auch an der Ampelanlage entstanden erhebliche Schäden. Der Fahrzeugführer sowie sein Beifahrer blieben unverletzt.
Für die Beamten des 3. Polizeireviers Kiel erhärtete sich am Unfallort der Verdacht, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1,77. Ein Polizeiarzt entnahm ihm auf einer Polizeidienststelle eine Blutprobe. Zudem beschlagnahmte die Polizei seinen Führerschein. Der 25 Jahre alte Mann muss sich nicht nur wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel verantworten, sondern ebenso wegen des Verdachts des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, weil er sich zuvor in einem Gebüsch abseits der Unfallstelle versteckt habe.
Magnus Gille
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