POL-KI: 251030.1 Kiel - Von der Verkehrskontrolle in die Justizvollzugsanstalt
Kiel (ots)
Am Donnerstag, 23.10.2025 kontrollierten Polizeibeamte des 4. Polizeireviers Kiel einen Fahrzeugführer eines PKW. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass der alkoholisierte Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, das Fahrzeug nicht über einen Versicherungsschutz verfügt und gegen den Fahrer ein Haftbefehl vorliegt.
Bereits am vergangenen Freitag kontrollierten Beamte des 4. Polizeireviers Kiel einen jungen ukrainischen PKW Fahrer. Dieser führte im Rahmen der Kontrolle keine Fahrerlaubnis mit sich. Lediglich ein Foto eines ukrainischen Führerscheines sollte als Nachweis der Fahrerlaubnis dienen. Schnell stellten die Kollegen fest, dass mit dem abgebildeten Führerschein etwas nicht in Ordnung ist. Darüber hinaus nahmen sie bei dem jungen Mann Alkoholgeruch wahr.
Für die weiteren polizeilichen Maßnahmen verbrachten die Beamten den 22-jährigen Mann auf die Dienststelle. Dort ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 0,58 Promille. Ermittlungen zu der ukrainischen Fahrerlaubnis ergaben, dass es sich bei der auf dem Foto vorgezeigten Fahrerlaubnis um einen gefälschten Führerschein handelte. Bei der Überprüfung der Fahrzeugdaten stellten die Kollegen fest, dass kein gültiger Versicherungsschutz vorliegt.
Weitergehende Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann in diesen Deliktsbereichen nicht zum ersten Mal auffiel. Ein Richter verurteilte ihn bereits wegen dieser und ähnlicher Delikte zu einer Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Haftbefehl lag gegen ihn vor. Da es ihm nicht möglich war, die Geldstrafe zu bezahlen, endete die Fahrt des Mannes in der Justizvollzugsanstalt Kiel.
Babette Weiß / Polizeidirektion Kiel
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