LPI-SHL: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Suhl (ots)
Beamte des Inspektionsdienstes Suhl kontrollierten am Nachmittag des 02.03.2026 einen 20-jährigen E-Scooter Fahrer in der Großen Beerbergstraße in Suhl. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass der E-Scooter nicht pflichtversichert ist. Es handelt sich dabei um eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Es gilt: Sogenannte E-Scooter müssen in Deutschland versichert sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Es handelt sich dabei um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h. Jeweils zum 01.03. eines Jahres muss diese Versicherung erneuert werden. Womit muss nun der kontrollierte E-Scooterpilot rechnen? Gegen ihn wurde eine Anzeige gefertigt. Das Strafmaß liegt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bei einer Geldstrafe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gefährt eingezogen werden.
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