POL-FR: Weil am Rhein: Mann mit Schreckschusspistole in Bar - zu Geldstrafe verurteilt
Freiburg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und des Polizeipräsidiums Freiburg Am Sonntag, den 19.04.2026, hielt sich ein 61-jähriger Mann, welcher eine Schreckschusspistole mit sich führte, in einer Bar in Weil am Rhein-Friedlingen auf. Er wurde von der Polizei vorläufig festgenommen und die Waffe beschlagnahmt. Da der 61-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, wurde die vorläufige Festnahme bis zum Folgetag angeordnet. Der Mann wurde daraufhin am Montag, den 20.04.2026 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Lörrach wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt. Die Waffe wurde durch das Gericht eingezogen. Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Bei einfach gelagerten Sachverhalten können Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe in Betracht kommt, in diesem beschleunigten Verfahren verhandelt werden. Das beschleunigte Verfahren bietet gegenüber dem normalen Strafverfahren einen vereinfachten Verfahrensgang. Hierdurch ist es möglich, in wesentlich kürzerer Zeit zu einem Urteil zu kommen. Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll die Durchführung des beschleunigten Verfahrens zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen.
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