POL-FR: Allgemeine Sicherheitshinweise der Wasserschutzpolizei zum Baden in Neckar und Rhein
Freiburg (ots) - Das Schwimmen und Baden an Bundeswasserstraßen wie Neckar und Rhein ist grundsätzlich erlaubt und fällt unter den sogenannten Allgemeingebrauch an oberirdischen Gewässern. Die Wasserschutzpolizei weißt jedoch ausdrücklich auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken und Gefahren hin, die mit ...