POL-FR: Urteil im Beschleunigten Verfahren wegen Sexuellen Übergriffs
Freiburg (ots)
Wegen Sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Körperverletzung wurde ein 69-Jähriger im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Am Sonntagmittag, den 09.11.2025, sprach der 69-jährige kosovarische Staatsangehörige in der Dampfsauna eines Fitnessstudios im Freiburger Umland eine 42-jährige Frau an, machte dieser ungefragt Komplimente und äußerte anzügliche Bemerkungen, woraufhin die Frau unmissverständlich zu verstehen gab, kein Interesse am Tatverdächtigen zu haben. Als die Frau die Sauna verlassen wollte, hielt der Tatverdächtige sie an der Hand fest und griff ihr in sexueller Absicht an die unbekleidete Brust. Zudem begann er die Frau zu küssen, sodass diese in der Folge eine Rötung am Hals erlitt. Die Frau konnte sich der Situation entziehen und sich an das Studiopersonal wenden. Der in der Schweiz lebende Tatverdächtige, der sich für einen Wochenendaufenthalt im Freiburger Umland befand, konnte in der Folge durch Polizeibeamte der Kriminalpolizei Freiburg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft unmittelbar festgenommen werden. Bereits am Montag, den 10.11.2025, wurde der Mann durch das Amtsgericht Freiburg im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung nebst einer Geldauflage von 2.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg führt bereits seit dem Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Freiburg und dem Amtsgericht Freiburg sog. besonders beschleunigte Verfahren gemäß §§ 417 ff. StPO durch. Danach kann die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren stellen, wenn das Verfahren hinsichtlich des Sachverhalts oder Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Die Verurteilung erfolgt in 92 Prozent der Verfahren noch am selben Tag oder am Folgetag.
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