Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
BPOLI BHL: Schleuser verurteilt
Berggießhübel (ots)
Am Dienstag, den 7. Oktober 2025 wurde am Landgericht Dresden nach insgesamt sechs Verhandlungstagen das Urteil gegen einen syrischen Staatsbürger gesprochen, welcher wegen versuchten Mordes in sieben tateinheitlichen Fällen angeklagt war. Der vorsitzende Richter des Landgerichtes verurteilte Herrn AL I. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten. Die angeklagten Taten umfassen unter anderem das Einschleusen von Ausländer, die Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren gefordert.
Herr AL I. war am 22. Juni 2023 Fahrer eines Renault Laguna und sollte nach erfolgter Einreise nach Deutschland auf der BAB17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba kontrolliert werden. Dieser Maßnahme widersetzte er sich durch Entziehen der Kontrolle in Richtung Pirna. Mit einer Geschwindigkeit von ca. 200 km/h befuhr er die Autobahn bis nach Pirna und nutzte dabei alle Fahrstreifen und den Seitenstreifen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Er verließ die Autobahn in Pirna, überfuhr dabei mehrere Leitpfosten, überquerte die Kreuzung an der B172 a bei der Rotlichtphase und fuhr anschließend weiter in Richtung Pirna. Nach ca. 1 Kilometer wollte er von der B172 a abfahren, überfuhr dabei die Leitplanke, hob dadurch mit seinem Fahrzeug ab und landete neben einem Löschteich. Insgesamt sieben illegal eingereiste Personen stiegen über die Türen und dem Kofferraum aus und versuchten zu flüchten. Einige der Personen wurden beim Unfall verletzt und wurden ärztlich versorgt. Der Fahrer Herr AL I. konnte nicht festgestellt werden. Er wurde im Nachgang der Ermittlungen zur Festnahme mit einem internationalen Haftbefehl ausgeschrieben. Im Januar 2025 konnte er in Kroatien festgenommen und im Februar 2025 an Deutschland ausgeliefert werden.
Das Gericht stufte das Verhalten des Angeklagten nicht als versuchten Mord in sieben Fällen ein, sondern als Einschleusen von Ausländern. Als ein besonders schwerwiegender Umstand wurde angeführt, dass eine Person im Kofferraum des Fahrzeuges mitgefahren war. Das Gericht betonte, dass die Tat objektiv lebensgefährlich war, der Angeklagte jedoch subjektiv auf ein gutes Ende vertraute. Sein Ziel war es nicht, den Tod oder die Verletzung der geschleusten Personen zu verursachen, sondern eine erfolgreiche und unauffällige Ankunft der Migranten in Deutschland zu gewährleisten.
Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das gesprochene Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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