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BPOLI LUD: Zehn Verfahren wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße am Samstag und Sonntag eingeleitet

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Zehn Verfahren wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße sind am letzten Samstag und Sonntag durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf eingeleitet worden. Die Verfahren richten sich gegen fünf Frauen (40, 47, 20, 21, 22) und drei Männer (47, 48, 48) aus der Ukraine, einen Mann aus der Türkei (59) sowie einen Mann aus Jemen (27).

Bei der 40-Jährigen bestand der Verdacht, dass sie ausschließlich nach Deutschland eingereist war, um zu arbeiten. Dazu hat sie in Vergangenheit möglicherweise eine falsche, tschechische Identität genutzt. Die Frau zahlte eine Sicherheitsleistung i. H. v. 300,00 Euro, anschließend wurde sie zurückgeschoben, ihr die Einreise für die nächsten vier Jahre verboten.

Der 47-Jährigen erging es ähnlich - sie kassierte neben der Zurückschiebung nach Polen eine zweijährige Wiedereinreisesperre. Nachweislich wollte sie in Deutschland einen betagten Senior pflegen.

Bei den 20, 21 und 22 Jahre alten Frauen handelte es sich den eigenen Angaben nach um Studierende. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit hätte das Trio wohl aber um die Uni Leipzig einen großen Bogen gemacht. Ersten Ermittlungen zufolge stand auch hier ausschließlich die unerlaubte Beschäftigung im Vordergrund. Insofern erfolgte ebenfalls die Zurückschiebung einschließlich zweijähriger Sperre.

Der 47-Jährige und die beiden 48-Jährigen haben sich in Deutschland als Bauarbeiter ohne Genehmigung schwarzes Geld verdient. Mit dem Geld im Gepäck bzw. am Körper versteckt wollten sie nun nach Hause fahren. Insgesamt sind bei den Drei 4.209,00 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt worden. Außerdem mussten insgesamt 600,00 Euro Sicherheitsleistung entrichtet werden.

Der 59-jährige Türke wurde ohne Ausweisdokumente ertappt. Er war lediglich im Besitz eines belgischen Aufenthaltstitels. Später ist er nach Dresden geschickt worden. Dort hat er sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu melden.

Auch dem 27-jährigen Jemeniten fehlte der erforderliche Reisepass, dennoch war er eingereist. Weil er immerhin im Besitz eines französischen Aufenthaltstitels ist, wurde er aufgefordert, sich unverzüglich nach Frankreich zu begeben. Dafür wurde ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung erteilt. Sollte er diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und zeitgerecht an die Inspektion Ludwigsdorf zurücksenden, wird ihn die Bundespolizei zur Fahndung ausschreiben.

Alle erwähnten Feststellungen wurden entlang der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Kodersdorf und dem Rastplatz An der Neiße getroffen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 61 10
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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