Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
POL-HSK: Verdacht auf K.O.-Tropfen auf Winterberger Kirmes
Winterberg (ots)
Am Freitag, den 22.08.2025, wurde der Polizei in Winterberg mitgeteilt, dass auf der Winterberger Kirmes möglicherweise K.O.-Tropfen eingesetzt wurden. Eine 19-Jährige Frau aus Schmallenberg besuchte am Montag, den 18.08.2025, die Winterberger Kirmes. Gegen 21:15 Uhr stellte die Frau fest, dass sie sich komisch fühlte. Ihren sich schnell verschlechternden Zustand konnte sie nicht mit dem Alkoholkonsum erklären. Sie konnte nur noch mit Hilfe ihrer Begleitung laufen uns wurde nach Hause gebracht.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Die Wirkung von K.O-Tropfen ist sehr individuell und unkalkulierbar, weil sie unter anderem davon abhängt, wie viel Alkohol die betreffende Person parallel getrunken hat. Oft sind die Opfer über mehrere Stunden bewusstseinsgetrübt, von benommen bis schwer komatös. Das heißt, sie haben keine Kontrolle über ihr Verhalten und können sich meist später auch nicht mehr erinnern. Besonders tückisch bei K.o.-Tropfen ist, dass sie farb- und geruchlos sind. Das heißt, ein Opfer kann den Wirkstoff im Getränk nicht sehen, riechen und auch nur schwer schmecken. Etwa 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme zeigt sich die Wirkung von K.o.-Tropfen. Oft sind die Opfer zunächst euphorisiert und fühlen sich gut. Es folgen jedoch Übelkeit, Schwindel und eine plötzlich auftretende, bleierne Müdigkeit - ein Warnsignal. In der Regel wird das Opfer dann benommen oder befindet sich in einem Zustand der Willenlosigkeit. Weil K.o.-Tropfen auch eine enthemmende Wirkung haben, kann es zu für das Opfer untypischen Handlungen kommen. Die Wirkungszeit von K.o.-Tropfen beträgt mehrere Stunden. Im Anschluss schlafen die Opfer und wachen wieder auf, meist ohne sich an etwas zu erinnern.
Wenn Sie die oben genannten Symptome bemerken oder Sie das Gefühl haben, dass einfach irgendetwas nicht stimmt, suchen Sie sofort Hilfe. Das Schlimmste in dieser Situation wäre es nun, allein und unbeobachtet zu sein. Wenden Sie sich stattdessen sofort an das Personal oder geben Sie begleitenden Personen Bescheid, damit sie auf Sie achten. Notfalls können diese dann den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 alarmieren. Freunde, Freundinnen und Bekannte, die ungewöhnliches Verhalten bei einer Person beobachten, sollten alarmiert sein. Die Betroffenen verhalten sich motorisch und psychisch auffällig, torkeln zum Beispiel oder zeigen unerklärliche Stimmungshochs oder -tiefs. Insbesondere in Kombination mit übermäßigem Alkoholkonsum sind die Auffälligkeiten häufig schwierig zu deuten. Lassen Sie die Betroffenen nicht allein und holen Sie im Zweifel ärztlichen Rat.
Jemandem K.o.-Tropfen zu verabreichen, ist eine Straftat, die angezeigt werden sollte. Nur so lässt sich verhindern, dass Täter oder Täterinnen dies immer wieder tun. Damit eine Anzeige erfolgreich ist, muss im Rahmen einer Blut- oder Urinuntersuchung nachgewiesen werden, dass die Droge im Körper ist. Das muss zeitnah geschehen, denn: K.o.-Tropfen sind nur für wenige Stunden nachweisbar.
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