POL-GS: POL-GS: Pressemitteilung des PK Oberharz in Clausthal-Zellerfeld vom 21. und 22.08.2025
Goslar (ots)
+++ Zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr +++
21.08.2025
Bei der Überwachung des Schulweges der Grundschule Clausthal fiel gegen 07:30 Uhr der 39-jährige Fahrer eines BMW mit Zulassung aus dem Landkreis Goslar auf, da er verbotswidrig die Schuleinfahrt befuhr. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle wurden beim Fahrzeugführer 0,47 Promille Atemalkohol festgestellt. Hier wurde die erlaubte Promillegrenze (0,49 Promille Atemalkohol ohne Ausfallerscheinungen) nur knapp eingehalten. Den Fahrer erwartet zwar diesbezüglich keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, dennoch wurde die Führerscheinstelle des Landkreises Goslar über die Kontrolle unterrichtet. Die Polizei Clausthal-Zellerfeld weist in diesem Zusammenhang erneut ausdrücklich auf die Gefahren der Teilnahme im Straßenverkehr im Zusammenhang mit dem Genuss alkoholischer Getränke sowie anderer berauschender Mittel hin.
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Gegen 13:30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Clausthal auf der Adolph-Roemer-Straße den 34-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Hierbei fiel auf, dass das Elektrokleinstfahrzeug nicht über die vorgeschriebene Pflichtversicherung verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer und den Halter des E-Scooters erwarten nun Strafanzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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Weiterhin wurden den gesamten Tag über weitere Verkehrsverstöße - insbesondere Verstöße gegen die Anschnallpflicht sowie die Handybenutzung - festgestellt. Die Betroffenen erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.
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22.08.2025
Am 22.08.2025 kontrollierten Beamte der Polizei Clausthal gegen 07:00 Uhr den Fahrer eines PKW mit slowakischer Zulassung. Bei der Verkehrskontrolle wurde beim 56-jährigen Fahrzeugführer - slowakische Staatsangehörigkeit - ein Atemalkoholgehalt von 0,74 Promille festgestellt. Das Vorliegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Trunkenheit im Verkehr wurde mit einem gerichtsverwertbaren Alkomaten auf der Dienststelle bewiesen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Da der Fahrer über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste dieser eine Sicherheitsleistung bei der Polizei hinterlegen. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 500EUR zzgl. Gebühren und Auslagen, 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
i.A. PK Düring
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