POL-GE: Verkehrskontrolle deckt mehrere Verstöße auf
Gelsenkirchen (ots)
Polizeibeamte haben in Bulmke-Hüllen einen Autofahrer gestoppt und hatten am Ende jede Menge Klärungsbedarf.
Am Montagabend, 27. Oktober 2025, hielten die Beamten einen silbernen Mercedes gegen 23.10 Uhr in Höhe der Einmündung Europastraße/Luxemburger Straße für eine allgemeine Verkehrskontrolle an. Der 28-jährige Fahrer händigte den Einsatzkräften einen kosovarischen Führerschein sowie einen mazedonischen Reisepass aus. Da die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen und Anzeichen von Betäubungsmittelkonsum bemerkten, führten sie sowohl einen freiwilligen Atemalkohol- als auch einen Drogenvortest durch. Beide Male war das Ergebnis positiv.
Bei der Abfrage des Kennzeichens stellte sich heraus, dass dieses bereits bei einem anderen Einsatz in Dortmund vor wenigen Wochen polizeilich erfasst wurde. Dabei wichen die Angaben zur Personalie des 28-Jährigen ab. Die erneute Überprüfung ergab zudem, dass der Mann bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war.
Da seine Identität zunächst nicht zweifelsfrei feststand und er zunehmend nervös wirkte, legten ihm die Beamten aufgrund von Fluchtgefahr Handschellen an. Auf weiteren Dokumenten und Briefen fanden sie schließlich Hinweise auf die Identität aus dem Dortmunder Einsatz. Demnach ist der Mann offenbar in Herten gemeldet. Zuvor hatte er bestritten, in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet zu sein, sondern ausschließlich im Kosovo.
Danach wurde der Mann zwecks Feststellung seiner Fahrtauglichkeit zur Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt mit zur Wache genommen. Dort beschlagnahmten die Beamten auch den Führerschein, weil der Verdacht bestand, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelt.
Da der 28-Jährige in Deutschland gemeldet ist, aber mit serbischen KfZ-Kennzeichen an seinem Mercedes unterwegs war, besteht zudem der Verdacht eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und sowie der Steuerhinterziehung.
Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen mehrerer Delikte sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann die Wache wieder verlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm ausdrücklich untersagt.
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