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Polizeipräsidium Recklinghausen

POL-RE: Kreis Recklinghausen/Bottrop: E-Scooter: Zwischen Mobilität und Verantwortung

Recklinghausen (ots)

E-Scooter erfreuen sich seit einigen Jahren einer immer größeren Beliebtheit - klein, wendig, mobil und das ohne Kraftaufwand. Diese Entwicklung hat aber auch eine zweite Seite - seit einigen Jahren steigt die Zahl der Unfälle, in die E-Scooter-Fahrende verwickelt sind - Beschwerden aus der Bevölkerung über deren Fahrverhalten nehmen zu.

Hier zwei entsprechende Pressemitteilungen der Polizei aus dem laufenden Jahr:

Am 11.Februar kam es auf der Straße "Am Allhagen" in Gladbeck zu einem Zusammenstoß zwischen einem E-Scooter und einem 8-jährigen Kind als Fußgänger. Auf dem E-Scooter waren zwei jugendliche Frauen unterwegs. Alle Beteiligten stürzten, die Jugendlichen auf dem E-Scooter flüchteten. Das Kind wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

In Datteln verletzten sich zwei Jugendliche, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs waren. Der Unfall ereignete sich am 22. Juni auf der Hohe Straße. Nach ersten Erkenntnissen verlor die Fahrerin die Kontrolle über den E-Scooter. Dabei verletzte sich die Fahrerin schwer und die zweite Jugendliche auf dem E-Scooter leicht.

Die entsprechenden Pressemeldungen finden Sie unter den folgenden Links: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/6214651 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/6300289

Diese Ereignisse stehen beispielhaft für Unfälle in Verbindung mit E-Scootern. Aktuell nehmen die Unfallzahlen mit E-Scooter-Fahrenden im Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop zu. Im Jahr 2025 ereigneten sich 184 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. In 155 Fällen wurden dabei Menschen verletzt, davon 144 Menschen, die selber mit dem E-Scooter unterwegs waren. In 19 Fällen verletzten sich E-Scooter-Fahrende sogar schwer. Weiter ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da bei Alleinunfällen mutmaßlich die Polizei nicht gerufen wird. Im Vergleich zum 1.Halbjahr 2025 (82 Unfälle) kann im weiteren Verlauf des Jahres 2026 mit einer weiteren Steigerung der Unfallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen gerechnet werden.

"E-Scooter sind im Vergleich zum Pedelec ein noch recht neues Phänomen, die Entwicklung der Unfallzahlen verfolge ich mit Sorge. Nicht immer, aber oft mündet hier jugendlicher Leichtsinn in schweren Unfällen. In vielen Fällen sind das Unfälle, die leicht zu vermeiden gewesen wären", so Recklinghausens Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.

An den o.g. 184 Verkehrsunfällen im Jahr 2025 waren 81 Kinder oder Jugendliche (unter 18 Jahre) beteiligt.

Kleine Räder, tiefer Schwerpunkt, lange Lenkstange und zügige Geschwindigkeit - im Gegensatz zu Fahrrädern sind E-Scooter deutlich instabiler, Fahrfehler verzeiht das Kraftfahrzeug deutlich seltener. Das führt zu Stürzen und schweren Verletzungen, auch weil keine Schutzausrüstung, wie z.B. ein Helm, gesetzlich vorgeschrieben ist. Von der Polizei ist sie natürlich trotzdem empfohlen.

Zu den gängigen und immer wieder festgestellten Verstößen in Verbindung mit E-Scootern zählen das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, die Nutzung des Smartphones, Befahren von Gehwegen (auch als "Geisterfahrer"), rücksichtloses Fahrverhalten, Fahrten unter Alkoholeinfluss (hier gelten die Promillegrenzen wie bei Autofahrenden), das Fahren ohne Versicherungsschutz oder Manipulationen, um die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) überschreiten zu können.

"Die Kombination aus vergleichsweiser hoher Geschwindigkeit, oft fehlender Schutzkleidung und der Bauweise von E-Scootern begünstigt eine schwere Unfallfolge. Die Fahrzeuge sind klein und schnell, das führt dazu, dass sie im Straßenverkehr übersehen werden können. Daher mein Aufruf an alle Verkehrsteilnehmende, sich an die Verkehrsregeln zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen", erklärt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.

Die E-Scooter - auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt - sind Kraftfahrzeuge und daher versicherungspflichtig. Das entsprechende Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren und nur von einer Person gefahren werden. Bei Unfällen und deren Folgen können Eltern für die Haftung herangezogen werden. Um im Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen, muss ein E-Scooter mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h fahren können. Vorgeschrieben sind außerdem eine ABE-Nummer, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht und eine Klingel.

Die sogenannten "Kinder-E-Scooter" (maximal 6 km/h schnell) gelten rechtlich als Spielzeug und dürfen außerhalb von privaten Grundstücken nur auf Gehwegen genutzt werden.

Das Polizeipräsidium Recklinghausen führt im Rahmen der Präsenzkonzeption "Leichtmobilität im Fokus" im laufenden Jahr, neben den Kontrollen der Verkehrssicherheit im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung, insgesamt drei Aktionswochen durch. Zusätzlich finden immer wieder Schwerpunktkontrollen im gesamten Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop statt. Das Präsenzkonzept stellt die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und das respektvolle Miteinander in den Mittelpunkt. Es soll dafür sorgen, dass das Sicherheitsbewusstsein bei den E-Scooter-Fahrenden erhöht wird und die Unfallzahlen gesenkt werden. Ebenfalls liegt hierbei ein Schwerpunkt auf der Förderung der Akzeptanz von Schutzausrüstung. Denn: Ein Helm kann das Leben retten!

Rückfragen für Medienschaffende bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Pressestelle
Medientelefon: 02361 55 -2979
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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