Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Zwei Minuten Freiheit - Gewahrsamzelle 2.0
Mühlhausen (ots)
Am Sonntagmorgen verständigte ein 29jähriger Mühlhäuser um 03:54 Uhr via Notruf die Polizei. Aus Anlass einer zwischenmenschlichen Auseinandersetzung zwischen dem 29jährigen Mann und den Mitarbeitern vom Sicherheitsdienst bei einer Veranstaltung in der Windeberger Landstraße, kamen die Beamten der Polizei Mühlhausen zum Einsatz. Bereits am Telefon zeigte sich der Mann verbal aggressiv und lautstark fordernd. Vor Ort lies sich dieser von seiner emotionalen Erregung nicht beruhigen. Zur Realisierung einer Anzeigenaufnahme zeigte sich die Erteilung eines Platzverweises erforderlich. In der Folge beleidigte der 29jährige Mann die eingesetzten Beamten und unmittelbar anwesende Person. Zudem beschädigte dieser an zwei geparkten Fahrzeugen die Seitenspiegel. Aufgrund seiner emotionalen Erregung in Zusammenwirken mit einer Alkoholisierung (1,34 Promille) zeigte sich die Durchsetzung des Platzverweise unausweislich. Hierbei entschloss sich der Mann Widerstand gegen die eingesetzten Beamten zu leisten, der mittels körperlicher Gewalt unterbunden wurde. Bei der Vebringung zur Dienststelle und Unterbringung in der Gewahrsamzelle, beleidigte der Mann die eingesetzten Beamten mehrfach und aggressiv mit ehrverletztenden, sowie diffamierenden Inhalten.
Während des Aufenthaltes in der Zelle zeigte sich dieser fortlaufend - mitteilend über die Gegensprechanlage - verbal aggressiv mit dem Gewahrsam nicht einverstanden. Mit fortschreitender Zeit wurde der Mann aus dem Gewahrsam entlassen. Die grundlegend fremdaggressive Stimmung hatte sich nicht gelegt. Nach Verlassen der Polizeiinspektion bedrohte der 29jährige Mann einen Beamten mit dessen Ableben. Dahingehend sollte aufgrund des fremdaggressiven Verhaltens der Gewahrsam - weniger als zwei Minuten nach Ende des vorigen Gewahrsams - neu begründet werden. Mehrere Beamte eilten dem Mann nach, woraufhin dieser sich erneut zu einer Widerstandshandlung entschloss.
Die anschließende Unterbringung in der Gewahrsamszelle wurde durch einen hinzugerufenen Richter bestätigt.
Nunmehr hat sich der Mann wegen mehrerer Ermittlungsverfahren aufgrund von Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten.
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