POL-PDLU: Verboten - Kind auf E-Scooter in Schifferstadt
Schifferstadt (ots)
Am späten Freitagnachmittag (03.10.2025) kontrollierte eine Funkstreife der Polizeiinspektion Schifferstadt einen E-Scooter-Fahrer in der Selligstraße. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt sodann untersagt, da er erst zwölf Jahre alt war: E-Scooter dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Der E-Scooter wurde später vom Vater des Jungen bei der Polizeiinspektion abgeholt.
Hinweis der Polizei:
Zur Nutzung eines E-Scooters im öffentlichen Verkehrsraum - hier gehört auch ein Gehweg oder Radweg dazu - bedarf es einer Betriebserlaubnis sowie einer Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen) für das Fahrzeug. Gerade in Internetshops werden vermehrt E-Scooter speziell für Kinder angeboten, die entsprechend kleiner und langsamer sind als Fahrzeuge für Erwachsene. Aber auch diese vermeintlichen Spielzeuge unterliegen der Versicherungspflicht und der Nutzungserlaubnis ab 14 Jahren, sobald sie schneller als 6 km/h sind.
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