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LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg und Financial Intelligence Unit unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung

LKA-BW: Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg und Financial Intelligence Unit unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung
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Stuttgart (ots)

Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Financial Intelligence Unit (FIU) haben am 11. März 2026 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität weiter zu stärken.

Die TafF BW führt seit ihrer Errichtung im Juli 2025 gemeinsame Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money" und bearbeitet bedeutende Fälle der Geldwäsche sowie damit zusammenhängende Steuerstraftaten. Hierfür sitzen die Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden Schreibtisch an Schreibtisch und gewährleisten so eine optimale Zusammenarbeit.

Als nationale Zentralstelle zur Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen nimmt die FIU eine bedeutende Rolle in der deutschen Sicherheitsarchitektur ein und ist ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die Absichtserklärung sieht unter anderem die Etablierung strukturierter Kommunikationswege vor, um eine beschleunigte Informationszusammenführung, insbesondere in der sensiblen Anfangsphase von Verfahren, zu gewährleisten. Ein regelmäßiger strategischer Austausch und gegenseitige Hospitationsmöglichkeiten für die Expertinnen und Experten sind ebenfalls Teil der Erklärung. Dadurch lernen die Partner die jeweiligen Arbeitsweisen kennen und können diese so aufeinander abstimmen, dass komplexe Sachverhalte effizient aufgeklärt und illegale Finanzströme gestoppt werden können.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Räumlichkeiten der TafF BW am 11. März 2026 unterzeichneten der Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann, die Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Marion Isler, sowie Daniel Thelesklaf, der Leiter der Financial Intelligence Unit, die gemeinsame Erklärung.

Die Unterzeichnung markiert einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Baden-Württemberg, insbesondere im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung.

Zusatzinformation:

Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Sie besteht aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Einheit führt Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money". Dabei werden bedeutende Fälle der Geldwäsche sowie damit zusammenhängende Steuerstraftaten bearbeitet. Die Einheit hat zudem den Auftrag, Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität beizutragen.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Financial Intelligence Unit (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Neben weiteren Aufgaben nimmt die FIU als administrativ ausgerichtete Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang alle von den geldwäscherechtlich Verpflichteten übermittelten Verdachtsmeldungen im Sinne der §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG) entgegen und analysiert die hieraus relevanten Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes. Hierbei fließen zudem alle verfügbaren relevanten Daten von Verwaltungs-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden ein. Ergeben sich im Rahmen der operativen Analyse der FIU sodann Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder während dieser Analyse festgestellte mögliche sonstige Straftaten, übermittelt die FIU das Ergebnis ihrer Analyse - nebst sachdienlicher Informationen - unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und sonstigen zuständigen Stellen.

Rückfragen bitte an:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Robin Schray
E-Mail: pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212-2814

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044

Finanzamt Stuttgart II
Presseverantwortlicher
Leitender Regierungsdirektor Hans-Peter Hoffmann
E-Mail: Presseanfragen-95@finanzamt.bwl.de
Telefon: 0711 6673-5400

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Financial Intelligence Unit (FIU)
Pressestelle
Regierungsdirektor Dietmar Zwengel
E-Mail: pressestelle@fiu.bund.de
Telefon: 0228 303-87515

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