POL-OG: Oberkirch - Vor finanziellem Schaden bewahrt - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
Oberkirch (ots)
Wie wichtig Aufklärungsarbeit und Präventionsbotschaften zu Betrugsphänomenen sein können, hat sich einmal mehr am Dienstag in einem Lebensmittelgeschäft in der Appenweierer Straße gezeigt. Eine dortige Mitarbeiterin wurde sofort stutzig, als ein lebensälterer Mann für einen größeren Betrag nach Bezahlkarten fragte. Die Kassiererin hinterfragte den Grund und erhielt von dem Senior die Antwort, dass er angeblich einen höheren Gelbetrag gewonnen habe und nun Gebühren in Form von Bezahlkarten für die Einlösung des Gewinns entrichten müsse. Weil der wachsamen Marktbeschäftigten die Betrugsmasche bekannt war, klärte sie den Kunden auf und bewahrte ihn so vor einem finanziellen Schaden. Der Mann hatte zuvor einen betrügerischen Anruf erhalten, im Zuge dessen ihm an der Strippe ein Geldgewinn versprochen wurde, der aber nie zur Auszahlung gekommen wäre.
Die Polizei rät:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widerrufen. Wenden Sie sich
zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung
begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des
Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im
Zweifel Anzeige bei der Polizei./wo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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