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POL-OG: Oberkirch - Vor finanziellem Schaden bewahrt - Mit guten Nachrichten ins Wochenende

POL-OG: Oberkirch - Vor finanziellem Schaden bewahrt - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
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Oberkirch (ots)

Wie wichtig Aufklärungsarbeit und Präventionsbotschaften zu Betrugsphänomenen sein können, hat sich einmal mehr am Dienstag in einem Lebensmittelgeschäft in der Appenweierer Straße gezeigt. Eine dortige Mitarbeiterin wurde sofort stutzig, als ein lebensälterer Mann für einen größeren Betrag nach Bezahlkarten fragte. Die Kassiererin hinterfragte den Grund und erhielt von dem Senior die Antwort, dass er angeblich einen höheren Gelbetrag gewonnen habe und nun Gebühren in Form von Bezahlkarten für die Einlösung des Gewinns entrichten müsse. Weil der wachsamen Marktbeschäftigten die Betrugsmasche bekannt war, klärte sie den Kunden auf und bewahrte ihn so vor einem finanziellen Schaden. Der Mann hatte zuvor einen betrügerischen Anruf erhalten, im Zuge dessen ihm an der Strippe ein Geldgewinn versprochen wurde, der aber nie zur Auszahlung gekommen wäre.

Die Polizei rät:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widerrufen. Wenden Sie sich 
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

/wo

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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