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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 211217-2: Seniorin von Pärchen um mehrere tausend Euro betrogen - Zeugensuche

Bedburg (ots)

Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises verzeichnet derzeit ein erhöhtes Aufkommen von Schockanrufen und ähnlichen Telefonbetrugsformen zum Nachteil älterer Menschen.

Unbekannte haben am Donnerstagnachmittag (16. Dezember) eine Seniorin aus Bedburg um mehrere tausend Euro betrogen. Laut derzeitigem Ermittlungsstand soll ein Mann die Geschädigte gegen 11.30 Uhr angerufen haben und sich als Mitarbeiter eines Gerichts ausgegeben haben. Danach habe er behauptet, dass die Tochter der Seniorin in einen Autounfall verursacht hätte, bei dem eine Frau tödlich verunglückt sei. Zudem gaukelte er vor, dass die Tochter in Haft säße und mit der Zahlung einer Kaution wieder entlassen werden könnte. Der Unbekannte forderte daraufhin die Handynummer der Seniorin ein, um eine Geldübergabe zu vereinbaren.

Am Nachmittag habe sich der falsche Gerichtsmitarbeiter erneut gemeldet und ein Treffen zur Geldübergabe vereinbart. Er habe die Telefonverbindung bis zur Geldübergabe aufrechterhalten. Am Treffpunkt im Bereich der Friedhofsstraße habe eine circa 20-jährige Frau das Geld entgegen genommen und unmittelbar danach in unbekannte Richtung weggegangen. Sie sei circa 160 Zentimeter groß und habe dunkelbraune, mittellange Haare. Zum Tatzeitpunkt habe sie eine lange Jacke, eine lange Hose und einen Mund-Nasenschutz getragen. Alle Kleidungsstücke seien schwarz gewesen.

Hinweise zu verdächtigen Fahrzeugen oder Personen im oben genannten Tatzeitraum richten Sie bitte an das Kriminalkommissariat 12 unter der Rufnummer 02233 52-0 oder per Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de.

Als die Seniorin im Anschluss mit Angehörigen über den Vorfall sprach, fiel der Betrug auf. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei des Rhein-Erft-Kreises rät: Seien Sie immer skeptisch, wenn Sie der Anrufer am Telefon nach Wertgegenständen, Schmuckstücken, Bargeld oder nach Bankdaten fragt. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung und händigen Sie diesen keine Wertgegenstände aus. Legen Sie umgehend auf, wenn Sie ein solcher Anruf erreicht. Informieren Sie im Anschluss die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Fragen haben, wie Sie sich vor solchen Betrugsdelikten schützen können, stehen Ihnen unsere Berater der Kriminalprävention gerne unter der Rufnummer 02233 52-4817 zur Verfügung. Informieren Sie Angehörige und andere Personen in ihrem Umfeld über diese Betrugsmasche. (sc)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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