Rheinische Post: Kommentar / Beim Kopftuch die Kirche im Dorf lassen = Von Martin Bewerunge
Düsseldorf (ots) - Nicht alles, was rechtlich statthaft ist, stellt sich am Ende auch als klug heraus. De jure darf von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen erwartet werden, dass sie mit deren Glaubens- und Moralvorstellungen übereinstimmen, zumindest sich der Neutralität verpflichten. Wem aber de facto damit gedient ist, dass eine muslimische Krankenschwester ...