POL-DO: Vier Strafanzeigen nach Kundgebung mit volksverhetzenden Aussagen
Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1068 Als Versammlungsbehörde erteilt das Polizeipräsidium Dortmund vor Versammlungen unter freiem Himmel den Anmelderinnen und Anmeldern an das jeweilige Motto angepasste "beschränkende Verfügungen". Rechtliche Grundlage für diese Auflagen ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz. Eine beschränkende Verfügung erhielt auch die ...