Frankfurter Rundschau: Wegen Diebstahls!
Frankfurt (ots) - Wenn nicht der Dieb bestraft wird, sondern derjenige, der den Dieb überführt hat, dann ist damit dem Ansehen des Rechts gewiss nicht gedient. So liegt es im Fall der beiden Whistleblower, die ein Luxemburger Gericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt hat: Sie werden bestraft, weil sie die Öffentlichkeit davon unterrichtet hatten, dass mehr als 350 Konzerne in Luxemburg jahrelang von ...