Alle Storys
Folgen
Keine Story von R+V Infocenter mehr verpassen.

R+V Infocenter

Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen

Wiesbaden (ots)

Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist.

Manche Mieter haben schon zum Einzug kein Auto, andere brauchen den Parkplatz erst später nicht mehr. Ob sie den Stellplatz dann kündigen können, hängt vom Mietvertrag ab. "Entscheidend ist, ob Wohnung und Stellplatz gemeinsam oder über getrennte Verträge vermietet wurden", sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung. Das bedeutet: Gibt es einen eigenen Vertrag für den Stellplatz, kann dieser in der Regel einzeln gekündigt werden. Dabei gilt meist eine Frist von drei Monaten. Anders sieht es aus, wenn Wohnung und Stellplatz Teil eines gemeinsamen Mietvertrags sind. Dann ist eine separate Kündigung des Parkplatzes in der Regel nicht möglich.

Untervermietung nur mit Zustimmung

Eine weitere Möglichkeit ist die Untervermietung. Dafür brauchen Mieter jedoch die Zustimmung des Vermieters. "Diese sollte immer vorab eingeholt und am besten schriftlich festgehalten werden", rät die R+V-Expertin. Einen Anspruch auf eine Zustimmung gibt es allerdings nicht - anders als bei Wohnraum, wo unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch bestehen kann. Zudem bleibt der ursprüngliche Mieter Vertragspartner. Er zahlt weiterhin die vereinbarte Miete und haftet auch für Schäden oder Vertragsverstöße des Untermieters. Die Höhe der Untermiete kann er grundsätzlich selbst festlegen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Stellplätze oder Garagen nicht ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten - das kann eine Kündigung nach sich ziehen.
  • Für die Untervermietung einen schriftlichen Vertrag abschließen, der Miete und Kündigungsfrist regelt.
  • Wer eine Garage anders nutzen will, sollte vorher in den Mietvertrag und örtliche Vorgaben schauen. Die Nutzung als Lager oder Werkstatt kann eingeschränkt sein.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: R+V Infocenter
Weitere Storys: R+V Infocenter
  • 05.05.2026 – 10:05

    Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert

    Wiesbaden (ots) - Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen. Auf den ersten Blick wirkt alles professionell: Die Internetseite zeigt hochwertige Fotos, ausführliche Beschreibungen und sogar ...

  • 28.04.2026 – 10:20

    Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden

    Wiesbaden (ots) - Auffrischung für Tische und Stühle: Das schöne Wetter lädt dazu ein, die Holzmöbel vor dem Sommer mit Öl zu behandeln. Doch ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden - und so unbemerkt einen schweren Brand verursachen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Besonders gefährlich ist es, die Lappen oder Filzpads nach dem Ölen einfach in den Müll zu werfen. "Durch die chemische ...

  • 21.04.2026 – 11:05

    Schulzeit im Ausland: So sichern Eltern ihr Kind ab

    Wiesbaden (ots) - Ein Auslandsaufenthalt ist der Traum vieler Schülerinnen und Schüler. Doch wie sind die Jugendlichen bei Krankheit oder materiellen Schäden abgesichert? Das Infocenter der R+V Versicherung rät Eltern, bei der Planung frühzeitig an den Versicherungsschutz zu denken. Jedes Jahr besuchen Tausende 15- bis 17-Jährige für ein halbes oder ganzes Jahr eine Schule im Ausland. Mitunter ist der Abschluss von ...