Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
BdSt NRW führt Musterprozess gegen Straßenbaubeiträge in Wuppertal
Ein Grundstückseigentümer soll Straßenbaubeiträge zahlen, obwohl das Land NRW die Kosten vollständig hätte übernehmen können. Voraussetzung dafür war ein gesetzlich vorgeschriebenes Straßen- und Wegekonzept. Dieses hat die Stadt jedoch nicht ordnungsgemäß erstellt. Die Folge: Die Bürger sollen nun zahlen. In diesem Rechtsstreit unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW einen Musterprozess.
Müssen Grundstückseigentümer für Versäumnis der Stadt zahlen?
Musterprozess soll Rechtssicherheit für betroffene Bürger schaffen
Über 537,93 Euro lautet ein Beitragsbescheid, den ein Wuppertaler von der Stadt erhalten hat. Mit dieser Summe will die Stadt Wuppertal ihn an der Kanalsanierung in seiner Straße beteiligen. Das hält der Bund der Steuerzahler NRW für nicht rechtens und unterstützt den Grundstückseigentümer deshalb mit einem Musterprozess. Verfasser der Klageschrift ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wilhelm Achelpöhler.
Die Besonderheit: Die Kanalsanierung wurde in einem Zeitraum beschlossen, in dem Straßenbaubeiträge zwar formal noch möglich waren. Gleichzeitig stellte das Land NRW jedoch Fördermittel für die Kommunen bereit, um die Anlieger vollständig zu entlasten. Voraussetzung dafür war, dass die Kommune ein so genanntes Straßen- und Wegekonzept erstellt.
Ein solches Konzept ist eine gesetzlich vorgeschriebene Planung. Es legt fest, wann und wo Straßen saniert werden sollen und dient auch dazu, Bürger frühzeitig zu informieren. Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein solches Straßen- und Wegekonzept ordnungsgemäß zu erstellen. Dadurch konnte sie keine Fördermittel erhalten.
„Dieses Versäumnis hat direkte Folgen für die Bürger“, kritisiert BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. „Die Stadt verlangt nun Straßenbaubeiträge von den Grundstückseigentümern – obwohl sie vermeidbar gewesen wären, hätte die Stadt sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.“
Im Kern geht es um eine zentrale Frage: Darf eine Kommune Kosten auf Bürger abwälzen, wenn sie zuvor gesetzliche Pflichten nicht erfüllt hat? Diese Frage soll der Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 5 K 4344/26) klären. Ziel ist es, Rechtssicherheit für aktuell und künftig betroffene Bürger zu schaffen und vergleichbare Fälle auch in anderen Städten und Gemeineden zu prüfen.
Der BdSt NRW begleitet den Musterprozess und informiert betroffene Bürger über den Fortgang. Wer ebenfalls einen entsprechenden Bescheid erhalten hat, sollte den Bund der Steuerzahler NRW informieren (Telefon 0211 991750) und zudem die Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Was der Bund der Steuerzahler NRW den Betroffenen empfiehlt:
Dem Vernehmen nach ist noch für eine Reihe weiterer Straßen in Wuppertal die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen vorgesehen. Wer künftig einen Bescheid erhält, sollte unbedingt Widerspruch erheben und gleichzeitig beantragen, das eigene Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 5 K 4344/26) abgeschlossen ist.
Lässt die Stadt sich auf das Ruhen ein, wird der Widerspruch zunächst nicht weiter bearbeitet und vor allem auch kein Widerspruchsbescheid erlassen. Dadurch bleibt den betroffenen Bürgern erspart, nach Erhalt des Widerspruchbescheids innerhalb eines Monats selbst Klage erheben zu müssen, um ihre Rechte zu wahren. Auch die Stadt erspart sich Verwaltungsaufwand, wenn sie sich mit dem Ruhen von Straßenbaubeitrags-Widerspruchsverfahren einverstanden erklärt und erst nach Abschluss des BdSt-Musterprozesses unter Berücksichtigung der dann gerichtlich geklärten Rechtslage über die Widersprüche entscheidet.
Steinheuer: „Die Stadt Wuppertal hat sich mit der unnötigen Heranziehung ihrer Bürger zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Ich appelliere dringend an die Verantwortlichen, dass sich die Stadt wenigstens in diesem Punkt bürgerfreundlich verhält und Anträgen auf das Ruhen von Widerspruchsverfahren gegen Straßenbaubeitragsbescheide nachkommt.“
Die Abschaffung des Straßenbaubeitrags in Nordrhein-Westfalen:
Oktober 2018 – September 2019: Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“
durch den Bund der Steuerzahler NRW; Einreichung von mehr als 437.000 gültigen Unterschriften am 19. September 2019 beim Landtagspräsidenten. Ziel war die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen.
1. Januar 2020: Einführung einer 50-%-Förderung durch das Land NRW
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) und einer Förderrichtlinie führte das Land NRW eine Förderung ein, durch die Anliegerbeiträge für alle seit dem 1. Januar 2018 beschlossenen Straßenausbaumaßnahmen um 50 % reduziert werden sollten. Kommunen werden verpflichtet, künftig ein so genanntes Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Die Aufstellung dieses Konzeptes ist auch Voraussetzung, um die Fördermittel des Landes zu erhalten.
Der Nachteil dieser Regelung: (Noch) keine vollständige Entlastung der Bürger vom Straßenbaubeitrag; hoher bürokratischer Aufwand bei Kommunen und Land, um Förderung zu beantragen und zu gewähren; zudem Aufwand bei Kommunen durch Straßen- und Wegekonzept.
12. Mai 2022: Umstellung auf 100-%-Förderung
Rückwirkend erhöhte das Land die Förderung auf 100 % (weiterhin beschränkt auf alle seit dem 1. Januar 2018 beschlossenen Straßenausbaumaßnahmen). Rechtlich existierten die Straßenbaubeiträge zunächst weiter im KAG NRW, faktisch zahlten viele Eigentümer aber nichts mehr, weil das Land die Beiträge vollständig erstattete.
Der Nachteil: Förderbürokratie bei Kommunen und Land blieb bestehen. Keine Rechtssicherheit für die Anlieger, denn Förderprogramme können jederzeit gestrichen werden.
28. Februar 2024: Gesetzliche Abschaffung der Straßenbaubeiträge
Der NRW-Landtag beschloss das „Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen“ (KAG-Änderungsgesetz NRW). Die endgültige Abschaffung gilt für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden oder erstmals im Haushalt 2024 standen.
Düsseldorf, den 8. Mai 2026
Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW): Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen: steuerzahler.de/nrw.
Kontakt: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. Pressestelle Bärbel Hildebrand Tel. 0211 99175-26, Fax: -50 E-Mail: hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite www.steuerzahler.de/nrw und www.facebook.com/steuerzahlernrw