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BdSt NRW ermittelt Terrassengebühren 2026

BdSt NRW ermittelt Terrassengebühren 2026
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Für die Gastronomie beginnt jetzt die Freiluftsaison – doch für die zufriedenen Gäste draußen vorm Lokal zahlen die Gastwirte höchst unterschiedliche Gebühren. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die so genannten Terrassengebühren in den 30 größten Städten verglichen. Die Spannweite reicht von mehreren hundert bis über 1.800 Euro pro Saison. Während einige Städte entlasten, setzen andere weiterhin auf hohe Gebühren. Der BdSt NRW sieht Handlungsbedarf.

"Draußen" kostet extra

BdSt-Vergleich zeigt Unterschiede bei den Terrassengebühren in NRW

Mit Beginn der Außengastronomie-Saison im Mai rücken die so genannten Terrassengebühren wieder in den Fokus. Diese fallen an, wenn Gastronomen öffentliche Flächen vor ihren Lokalen für Tische und Stühle nutzen. Der Bund der Steuerzahler NRW hat die entsprechenden Regelungen in den 30 größten Städten des Landes untersucht.

Grundlage der Auswertung ist eine Musterrechnung: 25 Quadratmeter Terrassenfläche, zentrale Innenstadtlage, fünf Monate Nutzung (Mai bis September). Das Ergebnis zeigt deutliche Unterschiede:

  • Bonn bleibt mit rund 1.812 Euro Spitzenreiter bei den höchsten Gebühren.
  • Hohe Kosten ebenfalls u. a. in Wuppertal und Düsseldorf (je rund 1.212 Euro), Leverkusen (rund 1.037 Euro) und Bielefeld (rund 1.000 Euro).
  • Deutlich günstiger ist es in Mülheim an der Ruhr (rund 143 Euro), Bottrop (rund 212 Euro) und Hamm (rund 312 Euro).

Positiv hebt der BdSt NRW die Stadt Krefeld hervor. Sie verzichtet bis Ende 2030 vollständig auf die Erhebung von Terrassengebühren. Insgesamt zeigt sich: Die meisten Städte haben ihre Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht. Eine Ausnahme bildet Paderborn: Hier ist der Gebührensatz von 6,40 Euro je m²/Monat auf 7,30 Euro gestiegen.

„Lebendige Innenstädte leben von Gastronomie im öffentlichen Raum. Außenterrassen tragen entscheidend zur Attraktivität bei“, erklärt Eberhard Kanski, stellvertretender BdSt-Vorsitzender. „Hohe Gebühren können hier kontraproduktiv wirken.“

Bürokratie für Gastronomen und Kommunen

Neben den eigentlichen Terrassengebühren entsteht zusätzlicher Aufwand durch Verwaltungsgebühren und bürokratische Vorgaben. Städte regeln teilweise sehr detailliert, wie die Terrassen gestaltet sein müssen. Nicht nur die Gastronomen zahlen, sondern auch die Kommunen: Bearbeitung der Anträge und Kontrolle verursachen Kosten auf kommunaler Seite.

„Der bürokratische Aufwand steht oft in keinem guten Verhältnis zu den Einnahmen“, so Kanski. „Ein Verzicht auf Terrassengebühren kann die Gastronomie stärken und zugleich die Verwaltung entlasten.“

BdSt-Empfehlung: Satzungen auf Einsparmöglichkeiten prüfen

Für Gastronomen lohnt sich ein genauer Blick in die jeweiligen Satzungen. So gibt es teilweise Ermäßigungen, etwa wenn sie angrenzende Grünflächen pflegen oder die Terrasse über das ganze Jahr hinweg betreiben. Gleichzeitig bergen solche Jahreserlaubnisse Risiken: Sie rechnen sich nicht immer – insbesondere bei wetterabhängiger Nutzung. „NRW ist schließlich nicht Teneriffa“, gibt Kanski zu bedenken.

Düsseldorf, den 30. April 2026

Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Bärbel Hildebrand
Tel. 0211 99175-26, Fax: -50              
E-Mail:  hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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