Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: 30-Jähriger begeht Vielzahl an Straftaten und muss in Untersuchungshaft
Hauptbahnhof Halle (Saale) (ots)
Am Samstag, den 16. Mai 2026 versuchte ein Mann um 20:24 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof Halle (Saale) einen 27-Jährigen an dessen Hals zu greifen und zu würgen. Zudem beleidigte er den jungen Mann und seinen 18-jährigen Begleiter mit ehrverletzenden Worten und vulgären Handbewegungen. Eine Streife der Bundespolizei nahm sich dem Sachverhalt unverzüglich an, stellte von allen Beteiligten die Personalien fest und beanzeigte den 30-Jährigen Tatverdächtigen wegen Körperverletzung und Beleidigung. Zudem erteilten die Mitarbeiter der DB Sicherheit dem marokkanischen Staatsangehörigen ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) für die Dauer eines Jahres. Um kurz nach Mitternacht betrat jener 30-Jähriger den Personentunnel im Hauptbahnhof Magdeburg, nach Ankunft eines Zuges aus Halle (Saale) und schlägt willkürlich unbeteiligte Reisende. Ein 38-Jähriger brachte den Angreifer in der Haupthalle zu Boden und fixierte ihn bis zum Eintreffen der Bundespolizei. Glücklicherweise wurde niemand durch die Angriffe des Mannes verletzt. Der Beschuldigte machte einen stark verwirrten Eindruck und schrie lautstark um sich. Er wurde durch die Einsatzkräfte gefesselt und in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht. Auf dem Weg versuchte er sich der polizeilichen Maßnahme zu widersetzten. Er sperrte sich, ließ sich fallen, trat wiederholt um sich und musste letztlich durch die Beamten zur Wache getragen werden. Durch einen Biss des 30-Jährigen wurde eine Bundespolizistin leicht am Finger verletzt. Sie begab sich anschließend zum Arzt und ist weiterhin dienstfähig. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat entsprechend unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, eingeleitet. Es erfolgte ein Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Prüfung der Untersuchungshaft. Nach erfolgter Haftrichtervorführung erließ der zuständige Haftrichter am 18. Mai einen Untersuchungshaftbefehl aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr. Der Festgenommene wurde daraufhin an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.
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