BPOLD-B: Nach 3-Wochen-Bilanz verlängert die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Berlin (ots)
Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen verlängert die Bundespolizeidirektion Berlin die derzeit bestehende temporäre Ordnungsverfügung bis zum 17. November 2025 und untersagt in diesem Zusammenhang, über die Verbote des Waffengesetzes und der Berliner Waffen- und Messerverbotes im öffentlichen Personennahverkehr hinaus, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, welche als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den bisherigen drei Wochen der Geltungsdauer 4.881 Personen und stellten bei 229 Personen insgesamt 249 Gegenstände sicher. In insgesamt 228 Fällen verstießen Reisende durch den Besitz bzw. das Mitführen gegen die Ordnungsverfügung als auch gegen waffenrechtliche Bestimmungen.
Bisher wurden 124 verschiedene Messer, 73 Reizstoffe, 9 Werkzeuge, 13 Hiebwaffen, 9 Waffen sowie 21 weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere 329 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewaltdelikte (81) und Aufenthaltsdelikte (58) sowie um Betäubungsmitteldelikte (54). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 171 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 367 Fahndungstreffern. In 25 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Dr. Steffen Richter
Vizepräsident der Bundespolizeidirektion Berlin
"Die bisherigen Kontrollen der letzten drei Wochen haben gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen notwendig und wirkungsvoll sind. Trotz bestehender Verbote werden weiterhin Messer und andere gefährliche Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen mitgeführt. Dank der konsequenten Kontrollen konnten zahlreiche dieser Gegenstände sichergestellt und potenzielle Gefahren abgewendet werden. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung zu schützen, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bis zum 17. November 2025 erforderlich."
Die Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 17. November 2025, 4 Uhr und umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Potsdamer Hauptbahnhof.
Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Aus Sicht der Bundespolizei verläuft der Einsatz erfolgreich und trägt zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr bei.
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