Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Grenzkontrolle deckt zwei Haftbefehle, Urkundenfälschung und Aufenthaltsverstoß auf
Scheibenhardt/Bienwald (ots)
Am 30. November 2025 gegen 7:00 Uhr wurde am Grenzübergang B9 Bienwald ein PKW mit französischem Kennzeichen und drei Insassen einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer und die beiden Mitfahrerinnen konnten sich mit rumänischen ID-Karten ausweisen. Die Überprüfung der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem verlief bei den beiden Frauen negativ. Bei dem Mann stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste Haftbefehl, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort konnte durch eine Zahlung in Höhe von 756 Euro außer Vollzug gesetzt werden. Der zweite Haftbefehl, ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt, der einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht betraf, führte in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde zur Feststellung, dass gegen den Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt. Der 44-jährige Rumäne konnte bei der Kontrolle seinen Führerschein nicht vorweisen. Stattdessen zeigte er den Bundespolizisten ein Foto eines britischen Führerscheines auf seinem Smartphone. Die umgehende Prüfung ergab den Verdacht der Urkundenfälschung. Die Systemabfrage ergab zudem, dass er tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zudem war das von ihm geführte Fahrzeug nicht versicherungspflichtig zugelassen. In Konsequenz des unerlaubten Aufenthalts wurde die Zurückweisung des Fahrers verfügt. Der Mann musste ein Flugticket nach Rumänien buchen und wurde noch am selben Tag über den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden der Ausreise zugeführt. Die Schlüssel des KFZ wurden eingezogen und das Fahrzeug sichergestellt. Gegen den 44-jährigen Rumänen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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