Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern

BPOL-KL: Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk

BPOL-KL: Hinweise zum Umgang mit Feuerwerk
  • Bild-Infos
  • Download

Kaiserslautern (ots)

Zum Jahresende gelangen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, hauptsächlich stammen diese aus dem benachbarten Ausland. Auch im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern werden regelmäßig Feuerwerkskörper aus dem benachbarten Frankreich festgestellt. Diese sind in vielen Fällen weder zugelassen noch erlaubt. Eine oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Um beim Einkauf von Feuerwerkskörper sicher zu gehen, sollten Sie diese ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, beispielsweise in Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist besondere Vorsicht geboten, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Ungeprüfte Böller sind immer als potentiell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern werden schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht.

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.

Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), also beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und dies auch das ganze Jahr über.

Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz). Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder sogar Haftstrafen. Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308 Strafgesetzbuch dazu. Dies bedeutet eine wesentlich höhere Strafandrohung (Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe). Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage etc. ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen - wie der Einsatz der Feuerwehr - und eventuelle Folgeschäden werden in Rechnung gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Silvesterknaller selbst zu bauen ist eine ausgesprochen schlechte Idee. Das ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

   - Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch 
     handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam 
     lesen und konsequent einhalten.
   - Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die 
     Registriernummer.
   - Nur Feuerwerkskörper verwenden, die nach Sichtprüfung keine 
     Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und 
     Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht
     entsorgen.
   - Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und 
     Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von 
     pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen 
     Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich 
     auch in Zügen, verboten.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0631/34073-1006
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
  • 15.12.2023 – 13:12

    BPOL-KL: Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk - Bundespolizei rettet Urlaub

    Mainz/ Frankfurt am Main (ots) - Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk - Bundespolizei rettet Urlaub Am Morgen des 15. Dezember 2023 war der Schreck groß, als ein Ehepaar nach Verlassen des Zuges am Flughafen in Frankfurt am Main feststellte, dass ihr Rucksack liegen geblieben war. In dem Rucksack befanden sich neben ca. 2000EUR auch die Ausweisdokumente sowie die ...

  • 12.12.2023 – 11:27

    BPOL-KL: Jugendliche beschädigen abgestellten Zug

    Kusel (ots) - Am frühen Morgen des 12. Dezember 2023 um 3:00 Uhr überwachte eine Streife der Bundespolizei den Bahnhof Kusel. Dabei stellten die Polizisten fest, dass an einer abgestellten Regionalbahn die Türen geöffnet waren. Die Beamten durchsuchten daraufhin den Zug und wurden fündig. Zwei 14-jährige Deutsche hatten sich in der zweiten Wageneinheit versteckt. Die Jugendlichen wurden durch die Polizisten befragt ...

  • 12.12.2023 – 11:19

    BPOL-KL: Mann droht mit Messer - Jugendlicher revanchiert sich mittels Reizstoff

    Mettenheim (ots) - Am frühen Nachmittag des 11. Dezember 2023 kam es in der S6 von Mainz nach Worms zu einer verbalen Streitigkeit zwischen mehreren Personen. Ein 63-jähriger Deutscher und eine Gruppe von Jugendlichen gerieten hierbei aneinander. Im Verlauf der Streitigkeiten zog der 63-Jährige ein Messer und bedrohte damit die Personen. Die Jugendlichen flüchteten ...