BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Berlin (ots) - Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Messer aller Art, Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände), die eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das ...