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Polizei Hamburg

POL-HH: 260414-2. Polizei und Staatsanwaltschaft starten Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für eine effizientere Strafverfolgung

Hamburg (ots)

Um bei der Bearbeitung von sogenannten Massendelikten künftig noch schneller, fokussierter und ressourcenschonender vorzugehen, bündeln Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Kräfte: Ab dem 15. April 2026 nimmt die neue "Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle" (kurz: GEBS) im Probebetrieb ihre Arbeit auf. Im Rahmen der Pilotierung arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft im engen fachlichen Schulterschluss und unter einem Dach zusammen. Hamburg ist mit dieser gemeinsamen Strafverfolgungsstrategie bundesweit Vorreiter und geht neue Wege in der Zusammenarbeit von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.

Die Einrichtung der "Gemeinsamen Eingangs- und Bearbeitungsstelle" geht auf eine Arbeitsgruppe zurück, die über Monate klare Kriterien und Standards für eine gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität entwickelt hat. Zu sogenannten Massendelikten zählen unter anderem Delikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren werden demnach nicht mehr wie bislang üblich getrennt voneinander, sondern gemeinsam und zielgerichtet bearbeitet.

Ziele sind:

   - eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung
   - eine Vermeidung von Doppelarbeit bei Polizei und 
     Staatsanwaltschaft
   - eine Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und
     den Rechtsstaat

Um die Verfahren effektiver zu bearbeiten und gegebenenfalls notwendige weitere Ermittlungen zu fördern, erfolgt unmittelbar nach dem Eingang einer Strafanzeige in der Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle - unter Berücksichtigung festgelegter Standards und Kriterien - eine Entscheidung über das Verfahren. Dazu zählen beispielsweise die Zusammenführung mehrerer Strafverfahren z.B. bei Wiederholungstätern, um diese konsequenter verfolgen zu können, oder schnellere Entscheidungen über das Stellen von Strafbefehlsanträgen oder die Erhebung von Anklagen. Auch können Verfahren frühzeitiger eingestellt werden, wenn z.B. aus Geringfügigkeit kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder Ermittlungsansätze fehlen.

Die Zusammenarbeit bei der Verfahrensbearbeitung unter einem Dach erleichtert Abstimmungen und führt dazu, dass wechselseitige Abstimmungen und damit Doppelarbeit vermieden und Verfahrensabläufe beschleunigt werden.

Zu den insgesamt 56 Mitarbeitenden, die der "Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle" angehören, zählen 40 Mitarbeitende der Polizei, unter ihnen sogenannte Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten. Die Staatsanwaltschaft agiert in der GEBS mit insgesamt 16 Mitarbeitenden, bei ihnen handelt es sich um Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte. Die Hamburger Polizei geht davon aus, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern. Geplant ist zunächst ein Probebetrieb von mindestens einem Jahr, anschließend sollen die Ergebnisse und Erfahrungen evaluiert werden.

Innensenator Andy Grote:

"In Hamburg arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches zusammen. Die gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft ist eine bundesweite Innovation, mit der wir die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden deutlich erhöhen und Doppelarbeit vermeiden. Gerade Wiederholungstäter können dank der direkten Zusammenführung von Verfahren schneller und konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Wo hingegen kein Ermittlungsansatz besteht, werden gar nicht erst Ressourcen aufgebracht, die für die Verfolgung schwerer und schwerster Verbrechen besser eingesetzt werden können."

Justizsenatorin Anna Gallina:

"Hamburg entwickelt die Strafverfolgung weiter und optimiert die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die hohen Zahlen gerade bei Massendelikten erfordern neue Lösungsansätze. Die räumliche Nähe macht Abstimmungen bei der Bearbeitung von Fällen einfacher. Zeitaufwendige Nachermittlungen sollen verhindert und Ermittlungen schneller abgeschlossen werden, also schneller insbesondere über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen entschieden werden. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und nutzt vorhandene Ressourcen besser."

Polizeipräsident Falk Schnabel:

"Mit dieser bundesweit einmaligen Form der Zusammenarbeit wird die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg deutlich effektiver. Abläufe werden beschleunigt, Taten werden schneller verfolgt, Entscheidungen fallen früher - und die Bürgerinnen und Bürger erhalten zügiger eine Rückmeldung zu ihren Strafanzeigen. Das ist ein Meilenstein, der richtungsweisend für die Zukunft der Polizeiarbeit sein wird."

Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich:

"Nach einer langen und intensiven Vorbereitung freue ich mich sehr, dass wir mithilfe der elektronischen Akte und einer Professionalisierung von Strukturen nun für bessere Arbeitsergebnisse im Bereich der Massendelikte sorgen können. Besonders erwähnenswert ist, dass der erhoffte Effizienzgewinn ohne Personalzuwachs und weitere Haushaltsmittel eintreten soll. Außerdem sind wir bundesweit die Ersten, die eine solch enge Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Organisationseinheit erproben. Für ihren Mut und ihr außergewöhnliches Engagement gilt daher allen Beteiligten großer Dank."

Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hatten SPD und Grüne vereinbart, die Effektivität der Strafverfolgung durch eine wirkungsorientierte gemeinsame Strafverfolgungsstrategie von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu erhöhen. Mit der Pilotierung einer gemeinsamen Eingangsstelle sollen demnach Ressourcen gezielter eingesetzt, Verfahrensabläufe beschleunigt und so eine ökonomische Bewältigung von Massendelikten ermöglicht werden.

Mx.

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