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Polizei Hamburg

POL-HH: 220304-1. Weltverbrauchertag: Verbraucherzentrale und Polizei Hamburg warnen vor häufigen Kostenfallen im Alltag

Hamburg (ots)

Die bezahlte Ware aus dem Online-Shop kommt nicht an. Das Inserat auf dem Kleinanzeigen-Portal ruft Betrüger auf den Plan. Das Schreiben einer Inkassofirma ist gefälscht. Verbraucherinnen und Verbraucher können im Alltag auf vielerlei Art und Weise Geld verlieren. Anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertags am 15. März informieren die Verbraucherzentrale Hamburg und die Polizei Hamburg über häufige Kostenfallen im Alltag.

Kostenfalle Nr. 1: Online-Einkauf

Beim Online-Shopping stößt man schnell auf erstaunlich günstige Angebote. Aber bei Lieferung sieht die Ware häufig anders aus als im Online-Shop oder ist von minderwertiger Qualität und die Kosten für die Rücksendung sind hoch. Wer keine böse Überraschung erleben möchte, sollte vorher einen Blick ins Impressum und die Rückgabebedingungen werfen.

Kostenfalle Nr. 2: Fake-Shops

Smartphone, Sneaker, E-Bike - alles 20 bis 50 Prozent günstiger als in anderen Shops. Oft platzt der Traum vom Super-Schnäppchen jedoch. Nach Zahlung per Vorkasse erhält man keine Ware. Sogenannte Fake-Shops sind Online-Shops, die nur vorgeben, Dinge zu verkaufen. Im Internet sind auf Präventionsseiten der Polizei (www.polizei-praevention.de) Hinweise aufgeführt, wie man einen Fake-Shop erkennt und sich vor finanziellen Verlusten schützt.

Kostenfalle Nr. 3: Kleinanzeigen

Viele Inserate auf Kleinanzeigen-Portalen im Internet klingen verlockend. Doch bevor man die Ware erhält, muss man erstmal zahlen. Vorsicht, wenn Verkäufer einen Link zu einer Website schicken und dazu auffordern, Geld zu überweisen. Dann ist die Enttäuschung groß, wenn die ersehnte und bezahlte Ware nicht eintrifft. Auch wer etwas verkaufen und sich so privat ein paar Euro dazuverdienen möchte, sollte auf der Hut sein. Nicht alle Kaufinteressenten, die sich melden, möchten auch tatsächlich etwas erwerben. Darum gilt: Keine Kreditkartendaten preisgeben.

Kostenfalle Nr. 4: Paket-SMS

Mit gefälschten Paket-SMS werden Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, per Link eine Lieferung zu bestätigen. Aber der Klick auf den Link installiert eine Schadsoftware, die im Sekundentakt Nachrichten verschickt. Manchmal werden auf diesem Wege auch persönliche Daten für Kontoabbuchungen und Abofallen abgegriffen. Links in Nachrichten unbekannter Absender sollte man daher nicht öffnen.

Kostenfalle Nr. 5: Gewinnversprechen

Bei Anruf ein Gewinn? Mit Gewinnversprechen wird am Telefon für den Abschluss eines Zeitungs- oder Zeitschriftenabos geworben. Willigt man ein, bekommt man zwar das kostenpflichtige Abo, doch vom Gewinn fehlt jede Spur. Wer keine persönlichen Daten preisgibt, dem kann man auch nichts unterschieben. Skepsis ist bei allen Gewinnversprechen angebracht, etwa auch dann, wenn sich vermeintliche Notariate melden.

Kostenfalle Nr. 6: Behörden-Dokumente

Viele behördliche Leistungen kann man mittlerweile online beantragen. Das machen sich Trittbrettfahrer zunutze. Sie kassieren Geld, obwohl sie Anfragen nur an Behörden weiterleiten oder lediglich Hinweise zur Antragstellung geben. Es ist daher besonders wichtig, genau zu prüfen, welche Leistungen man tatsächlich für sein Geld erhält.

Kostenfalle Nr. 7: Unbestellte Ware

Immer wieder erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Päckchen oder Pakete mit Warensendungen, die sie nicht bestellt haben. Manchmal flattert dabei oder später noch eine Rechnung ins Haus. Zwar muss unbestellte Ware grundsätzlich nicht bezahlt werden, besteht aber der Verdacht, dass jemand mit fremden Daten auf Diebestour war, sollte man die Polizei und den Verkäufer informieren.

Kostenfalle Nr. 8: Inkasso-Briefe

Briefe von Inkassofirmen führen meist dazu, dass sich Betroffene unter Druck gesetzt fühlen. Häufig drohen die Unternehmen mit hohen Kosten für Gerichtsverfahren, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Zwangsvollstreckung. Aber längst nicht alle Forderungen sind berechtigt. Daher gilt: Forderungen in Ruhe prüfen und nur dann begleichen, wenn alles rechtens ist.

Kostenfalle Nr. 9: In-App-Käufe

Premium-Funktionen, Spielfortschritt oder Werbefreiheit kosten in Apps meistens extra Geld. Sind die Kontodaten direkt verknüpft, reicht oft ein Klick, um einen Zahlungsvorgang auszulösen. Alle Bezahlfunktionen sollten daher durch zusätzliche PINs oder Passwörter geschützt sein.

Polizei und Verbraucherzentrale raten, sich nicht von Schnäppchen-Angeboten zu überstürzten Käufen verleiten zu lassen und persönliche Daten nur dann preiszugeben, wenn wirklich klar ist, mit wem man es auf der anderen Seite zu tun hat. Per Vorkasse sollte man nur dann zahlen, wenn der mögliche Verlust des Geldes zu verschmerzen ist. Eine Recherche im Internet zu Erfahrungswerten anderer kann häufig sinnvoll sein, doch auch hier ist Vorsicht geboten. Nicht alle Bewertungen sind echt und vertrauenswürdig.

Hinweise:

1. Zum Weltverbrauchertag bieten die Verbraucherzentralen Online-Vorträge zu Kostenfallen an. Infos unter: www.vzhh.de/kostenfallen

2. Weiterführende Hinweise, auch zu weiteren Phänomenen, sind zu finden unter: www.polizei.hamburg/vorsicht-onlinebetrug

Diese Veröffentlichung wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert.

Abb.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Abbenseth
Telefon: +49 40 4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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