POL-SH: Sicherheitshinweise der Landespolizei zu Weihnachtsmärkten
Kiel (ots)
Die Weihnachtsmärkte in Schleswig-Holstein stehen kurz vor der Eröffnung. Neben dem Schutz der Veranstaltungen gegen Gefahren von außen betrifft das Thema "Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten" noch weitere Aspekte wie den Schutz vor Taschendiebstählen und auch das Thema Alkohol am Steuer.
Wichtig vorab: Der Landespolizei liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte ableiten lassen könnte. Aufgrund der aktuellen Gefährdungseinschätzung besteht also keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug bzw. deren Besuch zu verzichten.
Maßnahmen der Polizei
Für die Landespolizei ist der beständige Austausch mit den Veranstaltern, den zuständigen Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie auch benachbarten Sicherheitsbehörden ein wichtiger Bestandteil für eine aktuelle Gefahrenprognose und darauf beruhenden konkreten Maßnahmen, zum Beispiel der Aufstellung von Barrieren.
Eine Überprüfung der Sicherheit auf Weihnachtsmärkten ist und wird durch die Landespolizei in engem Austausch mit den Sicherheitspartnern auf Landes- und Bundesebene durchgeführt. Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird eine sichtbare polizeiliche Präsenz auf den Weihnachtsmärkten in der Vorweihnachtszeit gewährleisten. Über taktische Details berichten wir nicht, da die Wirkung der polizeilichen Maßnahmen damit gemindert werden würde.
Verhaltenshinweise der Polizei
- Sichere An- und Abreise: Alkoholkonsum und die Verkehrsteilnahme
als Fahrzeugführer schließen einander aus. Nutzen Sie
öffentliche Verkehrsmittel für die An- und Abreise vom
Weihnachtsmarkt, wenn Sie Alkohol trinken. Auch ein Glühwein
kann schon zu viel sein. Die Polizei wird verstärkt
kontrollieren, es wird auch wieder eine einwöchige
TISPOL-Kontrollaktion geben (09. - 15.12.2019). - Taschendiebstahl: "Augen auf und Tasche zu!" Taschendiebe gehen
meistens in Teams mit mehreren Tätern vor und nutzen Gedränge,
Unaufmerksamkeit und Alkoholisierung ihrer Opfer aus. Bleiben
Sie aufmerksam, halten Sie Ihre Taschen und Rucksäcke
verschlossen und eng bei sich. Smartphone, Portemonnaie und
andere Wertgegenstände gehören nicht in den Rucksack, sondern in
die Innentaschen der Kleidung. - Zivilcourage: Hinsehen statt wegschauen! Sind andere in Not ist
kein Heldentum gefordert. Handeln Sie umsichtig und organisieren
Hilfe über den Polizeiruf 110. Gleiches gilt, wenn Sie sich
selbst bedroht fühlen. Wir kommen lieber einmal zu oft als
einmal zu wenig. - Grundsätzlich gilt: Wir sind auf Ihre Hinweise angewiesen. Wenn
Sie verdächtige Beobachtungen machen, Taschendiebe erkannt oder
herrenlose Taschen/Rucksäcke o. ä. gefunden haben, wenden Sie
sich bitte unverzüglich an den Sicherheitsdienst oder die
Polizeikräfte vor Ort bzw. über 110 an die Polizei.Rückfragen bitte an:
Pressestelle LPA
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 (0)431 160 61400
E-Mail: pressestelle.kiel.lpa@polizei.landsh.de
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