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POL-LDK: Wetzlar: Verkehrskontrollen - Polizisten stellen VW sicher

POL-LDK: Wetzlar: Verkehrskontrollen - Polizisten stellen VW sicher
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Dillenburg (ots)

Wetzlar:

Wetzlarer Polizisten kontrollierten am Dienstag (02.06.2021) unterstützt von Beamten der Bereitschaftspolizei auf der Bundesstraße 49 in Höhe Oberbiel und im Bereich der Bachweide.

Solms-Oberbiel:

Die Ordnungshüter führten auf der B49 in Fahrtrichtung Frankfurt zwischen 15.10 Uhr und 16:10 Uhr Geschwindigkeitskontrollen durch. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt hier 80 km/h. In einer Stunde überschritten 5 Fahrzeugführer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit um mindestens 19 km/h. Auf fünf Fahrzeugführer kommt nun ein Bußgeld und Eintragungen im Fahrerlaubnisregister zu. 2 Autofahrer müssen zudem 3 Monate auf ihren Führerschein verzichten.

Neben den Geschwindigkeitsüberprüfungen stellten die Beamte mehrere Verstöße gegen die Gurtpflicht fest, hier kommt ein Verwarngeld von 30 Euro auf die Autofahrer zu. Vier Fahrzeugführer konnten die Finger während der Fahrt nicht von ihrem Handy lassen. Sie erwartet nun ein Bußgeld und ein 1 Punkt in Flensburg.

Wetzlar: Parkplatz "Bachweide" und Uferstraße

In der Uferstraße kontrollierten die Polizisten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge mittels einem Handlasergerät. Mehrere Fahrzeuge wurden mit zu hoher Geschwindigkeit gemessen, der traurige Spitzenreiter des Abends muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Auf dem Parkplatz "Bachweide" trafen die Ordnungshüter mehrere Fahrzeuge an, die der sogenannten Tuner- und Poser-Szene zuzurechnen sind.

Ein Auto, welches den Kollegen von einer vorangegangenen Kontrolle im Mai bereits bekannt war, wurde abermals kontrolliert. Bei der Kontrolle Ende Mai hatte der Besitzer Fahrzeugteile an seinem roten VW Bora angebaut, diese aber nicht eingetragen, was eine Erlöschung der Betriebserlaubnis nach sich zog. Trotz der erloschenen Betriebserlaubnis, fuhr der Besitzer weiter im öffentlichen Straßenverkehr. Die Beamten ordneten eine Sicherstellung der Kennzeichen an. Offenbar äußerte der 21-jährige Fahrzeughalter, dass er auch ohne Kennzeichen weiterfahren würde, was eine Sicherstellung des Fahrzeugs nach sich zog. Auf den Besitzer kommen nun neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Kosten der Abschleppung und der Wiedervorführung, sowie die Kosten einer technischen Abnahme zu.

+++ ein Lichtbild ist der digitalen Pressemappe beigefügt ++

Kerstin Müller, Pressesprecherin

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