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Polizeiinspektion Gifhorn

POL-GF: Fahrten ohne Fahrerlaubnis

LK Gifhorn (ots)

Am gestrigen Montag beendete die Polizei im Landkreis Gifhorn drei unerlaubte Fahrten. Gegen 15:25 Uhr fuhren Beamte der Polizei Wittingen auf der Gifhorner Straße in Knesebeck. Ihnen fiel auf, dass die Hauptuntersuchung bei dem vor ihnen fahrenden Volkswagen Golf fällig war. Sie stoppten das Fahrzeug und kontrollierten den Fahrer. Dabei bemerkten sie einen Alkoholgeruch, der aus der Fahrgastzelle drang. Auf die Forderung nach dem Führerschein entgegnete der 47-jährige Fahrer, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,68 Promille. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Der Autoschlüssel wurde zur Verhinderung der Weiterfahrt sichergestellt.

Etwa eine Stunde zuvor wurden zwei andere Beamte auf einen Volkswagen Touran in Müden aufmerksam. Beim Wenden des Streifenwagens bog der Touran zügig in eine Seitenstraße ab und konnte in der Folge nicht mehr angetroffen werden. Wiederum andere Beamte stellten den Volkswagen gegen 15:15 Uhr in der Adam-Riese-Straße in Gifhorn fest und konnten das Fahrzeug stoppen. Es stellte sich heraus, dass dem 50-jährigen Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Bei der Kontrolle zeigte er einen Führerschein vor, der sich als Fälschung herausstellte. Zudem bestand für den Touran kein gültiger Versicherungsschutz. Der gefälschte Führerschein und die Kennzeichen des Fahrzeugs wurden sichergestellt. Es wurden mehrere Strafverfahren gegen den 50-Jährigen eingeleitet, der die Fahrt nicht fortsetzen durfte.

Beamte der Polizei Meine waren gegen 17:30 Uhr auf dem Weg zu einem Wildunfall, als sie auf der Gifhorner Straße auf einen Roller aufmerksam wurden, der augenscheinlich mehr als 40 km/h fuhr. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle und stoppten das Fahrzeug. Der 18-Jährige konnte nur eine Prüfbescheinigung vorlegen. Damit war auch seine Fahrt beendet und es wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem ergaben sich Hinweise, dass der junge Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, sodass ihm eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Einem Strafverfahren muss sich auch der Halter des Rollers stellen, da er dem 18-Jährigen die Fahrt gestattet hatte.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Nowak
Telefon: 05371 980-104
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de

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