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Polizei Duisburg

POL-DU: Duisburg: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - Auch "Anstupsen" beim Parken ist ein Unfall!

Duisburg (ots)

Nur eben schnell zum Supermarkt gefahren, auf dem Parkplatz hin und her rangiert und schon ist es passiert: Sie haben ein anderes Auto "angestupst". Was nun? Die Schramme sieht ganz klein aus, dann fahr ich schnell weiter, hat ja niemand gesehen...

Die Polizei warnt: Wer wegfährt, begeht Unfallflucht! Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Eine Straftat, wie sie im Durchschnitt im Jahr 2021 etwa zehn Mal am Tag in Duisburg passiert ist. In 3.631 solcher Fälle haben die beiden Verkehrskommissariate in Duisburg die Ermittlungen aufgenommen. Das Aufklären von Unfallfluchten ist nicht immer leicht. In vielen Fällen helfen aber Hinweise aus der Bevölkerung dabei, die Fälle zu klären - zum Beispiel, weil Kundschaft oder Personal etwas beobachtet haben.

So sucht die Polizei beispielsweise auch Zeugen für eine Unfallflucht von Dienstagmittag (7. Juni). Zwischen 12:20 und 12:40 Uhr hat ein unbekannter Fahrer oder eine Fahrerin auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Kommandantenstraße einen abgestellten roten Audi A1 am Heck "angestupst" und ist weitergefahren. Sehr ärgerlich für die Audi-Fahrerin (32), denn sollte sich kein Verantwortlicher finden, bleibt sie beziehungsweise ihre Versicherung auf den Reparaturkosten sitzen.

Gibt es bei einem solchen Unfall Verletzte, nehmen die Konsequenzen ein größeres Ausmaß an. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Direktion Verkehr haben es im Jahr 2021 bei 139 Unfallfluchten mit verletzten Personen auf eine Aufklärungsquote von 59 % (Vorjahr 54 %) gebracht. Das heißt, in 79 Fällen musste sich ein zunächst flüchtiger Unfallbeteiligter dafür verantworten.

Im Strafgesetzbuch steht: Wer eine Unfallflucht begeht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Wie hoch die Strafe im konkreten Fall ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Zudem muss ein Unfallflüchtiger mit weiteren Konsequenzen rechnen. Ist bei dem Unfall jemand verletzt worden, kommt der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung hinzu, des Weiteren droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Daher appelliert die Polizei Duisburg an alle Verkehrsteilnehmenden in Duisburg:

Stellen Sie sich nach einem Unfall der Verantwortung!

Melden Sie den Unfall der Polizei - insbesondere bei Unfällen mit Verletzten und Minderjährigen.

Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe.

Tauschen Sie als Beteiligte alle zur Schadensregulierung erforderlichen Daten aus. Einen Zettel mit Namen und Anschrift ans Auto zu hängen, reicht nicht.

Wenn nach einer Wartezeit der zweite Unfallbeteiligte nicht erscheint, informieren Sie die Polizei.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047
Fax: 0203 280 1049
E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de
https://duisburg.polizei.nrw

außerhalb der Bürodienstzeiten:
Polizei Duisburg
Telefon: 0203 2800

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