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Polizei Homberg

POL-HR: E-Scooter im Fokus: Polizei kotrolliert in Melsungen und gibt Hinweise zur Nutzung

Homberg (ots)

Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 13.08.2026:

Melsungen / Schwalm-Eder-Kreis

Am Mittwochnachmittag, dem 12.08.2026, führte die Polizei in Melsungen eine umfangreiche Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt auf Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) durch. Insgesamt waren 15 Einsatzkräfte verschiedener Dienststellen und Organisationseinheiten an der Kontrollmaßnahme beteiligt.

Die eingesetzten Kräfte begannen gegen 15:30 Uhr mit den Kotrollmaßnahmen, wobei zu Beginn der Schwerpunkt im Bereich des Melsunger Bahnhofs lag. Aufgrund des dortigen Berufs- und Schülerverkehrs konnten zahlreiche E-Scooter-Fahrerinnen und - Fahrer kontrolliert werden.

Im weiteren Verlauf verlegten die Einsatzkräfte die Kontrollörtlichkeit in den Bereich der Fußgängerzone und des Marktplatzes. Gegen 18:00 Uhr wurde die Kontrolle beendet.

36 E-Scooter kontrolliert - mehrere Verstöße festgestellt:

Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte 36 E-Scooter sowie deren Fahrerinnen und Fahrer genauer unter die Lupe. 34 der kontrollierten Fahrzeuge entsprachen den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Bei zwei der E-Scooter stellten die Beamten hingegen fest, dass diese die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Besonders auffällig war der E-Scooter eines 12-Jährigen. Das Fahrzeug wies bei der technischen Überprüfung eine deutliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf. Auch bei einem weiteren E-Scooter wurde eine Überschreitung festgestellt. Darüber hinaus kontrollierten die Beamten ein E-Bike, das ohne Pedalunterstützung eine Geschwindigkeit erreichte, die sich im Bereich eines Kleinkraftrades bewegte.

Neben den technischen Beanstandungen stellten die Einsatzkräfte weitere Verstöße fest. Zwei Fahrer hatten das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht. Sechs Personen befuhren mit ihren E-Scootern die Gehwege. Zudem wurden unter anderem Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie die verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt festgestellt. Zwei Personen waren mit Kopfhörern unterwegs. In zwei Fällen ergaben sich Hinweise darauf, dass die Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen; Blutentnahmen wurden angeordnet.

Auf dem Rückweg zur Dienststelle kontrollierte eine Streife in Homberg-Holzhausen einen weiteren Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeugs. Auch hier ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei ihm wurde zudem ein Schlagstock aufgefunden. Die Polizei stellte diesen sicher und leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

Sicher unterwegs mit dem E-Scooter - Polizei gibt Hinweise:

E-Scooter gehören mittlerweile zum alltäglichen Straßenbild. Trotz ihrer unkomplizierten Handhabung handelt es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge, für deren Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr klare Regeln gelten. E-Scooter dürfen grundsätzlich ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Das Fahrzeug benötigt jedoch eine entsprechende Betriebserlaubnis und einen gültigen Versicherungsschutz. Die Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters darf für die Nutzung nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung grundsätzlich 20 km/h nicht überschreiten.

Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr zudem klare Vorgaben:

Vorhandene Radwege beziehungsweise für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen sind zu nutzen. Sind solche nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch Fußgängerzonen dürfen mit E-Scootern nur befahren werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich zugelassen ist.

Ebenso gilt: Nur eine Person darf auf einem E-Scooter fahren.

Hinsichtlich Alkohol und Drogen gelten für E-Scooter-Fahrer grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnimmt, muss daher - ebenso wie beim Führen eines Autos - mit entsprechenden straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Polizei appelliert insbesondere auch an Eltern, sich vor dem Kauf eines E-Scooters für ihre Kinder über die gesetzlichen Voraussetzungen zu informieren und darauf zu achten, dass die Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen. Technische Veränderungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern erhöhen aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten auch das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich.

Die Polizei wird auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen und dabei neben der Ahndung von Verstößen insbesondere auf Aufklärung und Prävention setzen.

Yvonne Winter, KHK`in - Pressesprecherin -

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle

Telefon: 05681/774 130
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

Original-Content von: Polizei Homberg, übermittelt durch news aktuell

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