Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizei Hagen mehr verpassen.

Polizei Hagen

POL-HA: Pornografie im Netz - Gefahren für Kinder- und Jugendliche: Hinweise der Dienststelle für Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Hagen

Hagen (ots)

Das Internet und dessen Nutzung ist für die meisten erwachsenen Menschen sowohl in der Arbeitswelt als auch im Privatleben zur Gewohnheit geworden. Aber auch in der Welt der Kinder und Jugendlichen hat die Nutzung des Internets und insbesondere der digitalen Medien längst Einzug gehalten. Während man vor wenigen Jahren noch teure Spielekonsolen kaufen musste, um entsprechende Geschicklichkeits-, Adventure- oder Actionspiele am PC oder am Fernseher spielen zu können, reicht heute schon das Smartphone der Eltern, um dem Nachwuchs das Spielen zu ermöglichen. So sieht man bereits Kinder im Grundschulalter, die mit einem Smartphone auf dem Spielplatz sitzen, eine kleine Gruppe gleichaltriger Kinder um sich versammelt haben, und anstatt die Spielgeräte des Spielplatzes zu nutzen, starren die Jungen und Mädchen auf den Bildschirm, spielen irgendwelche Videospiele und/oder konsumieren Videos.

Viele Kinder und Jugendlichen nutzen das Internet auch, um mit anderen zu kommunizieren, sei es in Chats oder über soziale Netzwerke. Sie sind heute schon mit dem Umgang der entsprechenden Chatforen (WhatsApp, Snapchat, Instagram, TikTok, etc.) bestens vertraut. Oft werden sogar die Eltern noch durch den Nachwuchs auf die Feinheiten der Funktionen der einzelnen Chatprogramme hingewiesen.

Besonders im schulischen Bereich hat die Kommunikation über Chatforen erheblich zugenommen. Während es früher die Telefonkette war, die über aktuellen Unterrichtsausfall/Stundenplanänderungen oder sonstige relevante Dinge informierte, ist es heute der Klassenchat (gerne über WhatsApp). Diese Form der Informationsverbreitung nimmt immer weiter zu, teilweise sogar schon bis in den Grundschulbereich, in dem dann den Kindern auch schon ein eigenes Smartphone zur Nutzung überlassen wird. Das Kind soll ja nicht von der Nutzung eines Smartphones abgehalten und somit aus dem Klassenverband ausgeschlossen werden. Mit dieser Nutzung steigt aber auch gleichzeitig die Gefahr, dass sich in diesen Chats inkriminierte Inhalte (Kinder-)Pornographie, gewaltverherrlichende Videodateien oder gar real existierende Videos, deren Inhalt Kinder noch gar nicht verstehen) verbreiten können. Ist in einem solchen Gruppenchat noch eine erwachsene Person bestenfalls als "Admin" (Klassenlehrer(in), Elternvertreter(in) mit eingebunden, fällt die Verbreitung solcher Dateien schnell auf.

Die Kinder können aber auch untereinander entsprechende Chats in verschiedenen Zusammensetzungen gründen, in denen dann die Erwachsenen nicht mit einbezogen werden. Werden hier dann entsprechende Dateien versendet, bleibt dies der Erwachsenenwelt zunächst verborgen. Leider ist es bei der heutigen Medienvielfalt unvermeidlich, dass Kinder oft auch ohne es selbst zu wollen, in den Besitz solcher Dateien geraten. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch die Neugier der Kinder, wenn sie auf ein entsprechendes Videoverbreitungsformat im Internet stoßen.

Hat Ihr (jugendliches) Kind ein eigenes Mobiltelefon, sollten Sie entsprechende Umgangsregeln formulieren und Ihrem Sohn/Ihrer Tochter auch klar machen, welchem Zweck diese Regeln dienen. Eine kontrollierende Durchsicht des Mobiltelefons soll das Kind vor strafrechtlichen Inhalten schützen und gleichzeitig verhindern, dass das Kind selbst zum Täter/zur Täterin wird, weil es entsprechende Inhalte verbreitet.

Stellen Sie auf dem Mobiltelefon Ihres Kindes (kinder-)pornographische oder gewaltverherrlichende Dateien fest, schicken Sie diese nie an mögliche Freunde oder Bekannte, um diese zu fragen, ob es sich ggfs. um inkriminierte Inhalte handelt. Die Gefahr, dass Sie sich selbst dabei strafbar machen, ist groß. Gehen Sie lieber zu einer Polizeidienststelle und lassen Sie dort die entsprechenden Dateien überprüfen. Sollte der Sachverhalt strafrechtlich relevant sein, wird eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen. Gegebenenfalls müssen die Daten auf dem Mobiltelefon gesichert werden. Überlassen Sie das bitte den zuständigen Experten der Polizei. Teilen Sie Ihrem Kind mit, dass es bei Erhalt solcher Dateien über einen Chat auch durchaus darin mitteilen darf, dass es solche Dateien "doof" findet und gar nicht haben möchte.

Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern- und Jugendlichen ist ein Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht das Kommissariat Kriminalprävention /Opferschutz der Polizei Hagen allen Interessierten telefonisch zur Verfügung. Die Dienststelle ist unter der Rufnummer 02331 - 986 -1526 erreichbar - Ansprechpartnerin ist hier Kriminalhauptkommissarin Claudia Dahmen. Sie können Ihr Anliegen zudem unter kk_kpo.hagen@polizei.nrw.de per Mail an das Fachkommissariat richten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hagen
Pressestelle
Telefon: 02331 986 15 15
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

Homepage: https://hagen.polizei.nrw
Facebook: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Instagram: http://www.instagram.de/polizei.nrw.ha

Original-Content von: Polizei Hagen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizei Hagen
Weitere Meldungen: Polizei Hagen