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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Pressemitteilung aus Anlass der Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung ("Letzte Verteidigungswelle")

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (17. März 2026) auf Grund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs Räumlichkeiten an 16 Orten in Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck), durchsuchen. Die Maßnahmen richten sich gegen insgesamt 10 Beschuldigte.

Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen, wobei sie als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG) gehandelt haben sollen. Einer Beschuldigten wird Rädelsführerschaft zur Last gelegt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Gegen zwei Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ermittelt.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen April 2024 und Dezember 2024 einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung angeschlossen haben, die sich selbst "Letzte Verteidigungs Welle (L.V.W)" nennt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29 vom 21. Mai 2025 und Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Seitdem sollen die Beschuldigten für die Vereinigung als Mitglieder aktiv gewesen sein. Die Körperverletzungsvorwürfe gegen zwei der Beschuldigten betreffen Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen (vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025.)

Festnahmen sind nicht erfolgt. Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.

Für die Maßnahmen sind Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtlichen Polizeikräfte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell

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