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Polizeipräsidium Mannheim

POL-MA: Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis: Betrüger erbeuten fast 40.000 Euro

Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Betrüger erbeuteten mit einem vorgetäuschten Lotto-Gewinn von einer Frau aus dem Raum Sinsheim fast 40.000 Euro.

Wie gingen die Täter vor? Sie kontaktierten die 89-jährige Frau telefonisch und gaben an, dass sie im Lotto gewonnen hätte. Der Anrufer behauptete, dass ein "Schutzkonto" eingerichtet worden sei, da es mit dem eigentlichen Konto der Frau Probleme gäbe. Daraufhin forderten die Betrüger die Frau auf, mehrere Geldtransaktionen durchzuführen. In Summe überwies sie fast 40.000 Euro auf das Konto der Betrüger.

Der Betrug fiel auf, als einem tatsächlichen Mitarbeiter des Geldinstituts die Transaktionen suspekt vorkamen und er Kontakt mit der 89-Jährigen aufnahm. Diese verständigte dann die Polizei zu kontaktieren.

Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

Weiterhin rät die Polizei:

   -  Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
      teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   -  Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
      einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
      gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
      Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
      0137...).
   -  Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   -  Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
      Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
      Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   -  Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer 
      der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich 
      handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich 
      seine Antworten.
   -  Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   -  Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
      Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
      anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
      Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
      sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   -  Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
      und Ihre Telefonrechnung.
   -  Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
      Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
      einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie 
      sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   -  Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
      Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
      Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
      einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten 
      Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut 
      widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der 
      Telefonrechnung begleichen.
   -  Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
      Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
      Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Wilhelm
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell

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