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Polizeipräsidium Pforzheim

POL-Pforzheim: (Enzkreis) Knittlingen - Schwerer Unfall mit zwei Fahrzeugen

Knittlingen (ots)

Zu einem folgenschweren Unfall kam es am Mittwochmorgen, als zwei Pkw im Stadtteil Freudenstein-Hohenklingen zusammenstießen.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen befuhr gegen 06.26 Uhr ein aus Richtung Maulbronn kommender 22-jähriger Fahrer eines Mercedes die Maulbronner Straße in Richtung Ortsmitte. Noch vor der Einmündung zur Knittlinger Straße wollte der Pkw- Lenker links an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren. Der 31- jährige Mercedes-Sprinter Fahrer bog von der Knittlinger Straße nach rechts in die Maulbronner Straße ab und stieß frontal mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.

Im Zuge der Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer des Mercedes unter Alkoholeinfluss stehen könnte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von circa 1,6 Promille. Der eher Leichtverletzte wurde im Anschluss zur ärztlichen Versorgung und einer Blutentnahme in ein Krankenhaus verbracht. Ebenso verletzte sich dessen Beifahrer und der Pkw-Lenker des Sprinters leicht. Sie wurden in nahe gelegene Krankenhäuser gefahren.

An den nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von geschätzt 10 000 Euro. Kräfte der Feuerwehr fingen auslaufende Betriebsstoffe auf. Um die Unfallstelle kam es zu Verkehrsbehinderungen.

Im Einsatz waren zwei Rettungs- und ein Notarztwagen, die Feuerwehr von Knittlingen mit drei Fahrzeugen sowie zwei Funkstreifen der Polizei.

Präventionstipps der Polizei:

Da nach derzeitigem Ermittlungsstand die Unfallbeteiligten nicht angegurtet waren, möchten wir auf den "Lebensretter Nummer 1" den Sicherheitsgurt hinweisen. Dieser kann bei Unfällen Leben retten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie unter

https://gib-acht-im-verkehr.de/verkehrssicherheit/pkw/sicherheit-rund-um-den-pkw/sicherheitsgurt/#:~:text=%C2%A7%2021%20a%20StVO%20Sicherheitsgurte,R%C3%BCckhaltesysteme%20und%20vorgeschriebene%20Rollstuhlnutzer%2DR%C3%BCckhaltesysteme.

Ebenso gilt im Hinblick auf den Alkoholkonsum und das Führen von Fahrzeuge nachfolgendes:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle:https://gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/)

Benjamin Koch, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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