LPI-SHL: Auch für E-Scooter gelten Regeln
Suhl (ots)
Am Abend des 04.04.2026 befuhr ein 57-Jähriger mit einem E-Scooter die Friedrich-König-Straße in Suhl. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle räumte er den Konsum von Cannabis und Methamphetamin ein. Es erfolgte eine Blutentnahme zu Beweissicherung. Bereits während der Maßnahme wurde ihm die Weiterfahrt untersagt, da er ansonsten weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begehen würde. Der 57-Jährige wurde nach der Blutentnahme aus der polizeilichen Maßnahme entlassen und endete keine Stunde später bei einer weiteren. Erneut hatte er seinen E-Scooter genutzt und wurde dieses Mal in der Würzburger Straße angetroffen. Es folgten eine weitere Blutentnahme und dieses Mal eine Sicherstellung des E-Scooters. Es ergeht der Hinweis, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel ein Personenkraftwagen, zählen, weswegen auch bei ihrer Nutzung eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt sowie keine weiteren berauschenden Mittel zu sich genommen werden dürfen.
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