LPI-J: Gleiche Reglungen für E-Scooter und Mopeds
Jena (ots)
In Jena- Winzerla führten die Beamten des ID Jena Donnerstagnacht eine Verkehrskontrolle mit einem E-Scooter Fahrer durch. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,00 Promille, sodass er das Fahrzeug nicht hätte führen dürfen. Trunkenheitsfahrten auf E-Scootern häufen sich - die Polizei Informiert: Für E-Scooter gelten in Bezug auf Alkohol- und Cannabiskonsum die gleichen Reglungen wie bei Mopeds oder Autos. Ein Alkoholwert von 0,49 Promille darf nicht überschritten werden um einem Fahrverbot, einer Ordnungswidrigkeitenanzeige oder, ab 1,1 Promille, einer Strafanzeige zu entgehen. Unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen darf ein Fahrzeug grundsätzlich nicht geführt werden.
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