POL-PPMZ: Eskalation im familiären Umfeld: Streit unter Brüdern führt zu schweren Verletzungen und massivem Widerstand gegen Polizeibeamte
Mainz-Mombach (ots)
Was als verbaler Streit zwischen zwei Brüdern begann, endete am späten Nachmittag des 19.02.2026 in einer körperlichen Eskalation, die neben schweren Verletzungen bei einem Beteiligten auch einen massiven Polizeieinsatz und fünf leichtverletzte Beamte nach sich zog.
Gegen 17:00 Uhr wurde die Führungszentrale der Mainzer Polizei durch die Rettungsleitstelle über eine gewaltsame Auseinandersetzung in einer Wohnung informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf eine angespannte Situation im Beisein der Mutter und der Schwester.
Nach ersten Ermittlungen entzündete sich der Konflikt an einer gegenseitigen Beleidigung. Ein 19-jähriger Mann (Beschuldigter) warf seinem Bruder vor, ihn fälschlicherweise als drogenabhängig tituliert zu haben. Im Verlauf dieses Streits versetzte der Beschuldigte seinem Bruder einen gezielten Faustschlag gegen das Kinn. Der Geschädigte ging unmittelbar zu Boden und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Die medizinischen Folgen für den Bruder sind schwerwiegend: Es liegt der Verdacht eines Schädel-Hirn-Traumas, eine Verletzung am Kiefer sowie eines gelockerten Zahns vor.
Die Situation eskalierte weiter, als die eingesetzten Beamten den Sachverhalt vor Ort aufnehmen wollten. Der Beschuldigte verhielt sich von Beginn an hochgradig aggressiv und unkooperativ. Er stieß zunächst eine Beamtin weg und versetzte einem weiteren Beamten während der versuchten Fesselung einen Faustschlag ins Gesicht. Erst durch den Einsatz von körperlichem Zwang und unter erheblichem Kraftaufwand mehrerer Streifenteams konnte der Mann fixiert werden. Die Beamten mussten zudem den Einsatz des Distanz-Elektroimpulsgeräts (DEIG) androhen, um weitere Angriffe zu unterbinden. Während der gesamten Maßnahme wurden die Einsatzkräfte beleidigt und bedroht.
Fünf Polizeikräfte erlitten leichte Verletzungen; ein Beamter war nach dem Einsatz nicht mehr dienstfähig.
Dem Beschuldigten, der den regelmäßigen Konsum von Haschisch einräumte, wurde auf Anordnung einer Amtsrichterin eine Blutprobe entnommen. Er wurde zur Dienststelle verbracht, und ihm wurde eine polizeiliche Anordnung zum Schutz vor Gewalt (Wohnungsverweisung/Annäherungsverbot) ausgehändigt. Die Polizei hat entsprechende Strafverfahren unter anderen wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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